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Zitierungen von § 3 GeolDG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 3 GeolDG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
GeolDG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 10 GeolDG Übermittlung von Bewertungsdaten geologischer Untersuchungen an die zuständige Behörde
... haben die nach § 14 Satz 1 Nummer 1, 2 und 3 verpflichteten Behörden und Personen nach § 3 Absatz 4 Satz 1 Nummer 2 die Bewertungsdaten nach Satz 1 an die zuständige Behörde zu übermitteln. ...
§ 11 GeolDG Einschränkung von Anzeige- und Übermittlungspflichten; Vorhaltung geologischer Daten bei übermittlungsverpflichteten Personen; Verlängerung von Übermittlungsfristen
... eine nach § 14 Satz 1 Nummer 1, 2 oder Nummer 3 verpflichtete Behörde oder Person nach § 3 Absatz 4 Satz 1 Nummer 2 von den Übermittlungspflichten nach den §§ 9 und 10, wenn diese Behörde oder ... Übermittlungspflichten nach den §§ 9 und 10 befreite Behörde oder Person nach § 3 Absatz 4 Satz 1 Nummer 2 hin. (4) Die zuständige Behörde kann die in § 9 Absatz 1 Satz 1 und in ...
§ 13 GeolDG Pflichten vor Entledigung von Proben und Löschung von Daten
... der nach § 14 Satz 1 Nummer 1, 2 oder Nummer 3 verpflichteten Behörde oder Person nach § 3 Absatz 4 Satz 1 Nummer 2 verblieben sind. Vor der Verbringung von Bohrkernen sowie Bohr-, Gesteins- ...
§ 22 GeolDG Hinweise auf geologische Daten in Geodatendiensten
... und Bewertungsdatenbestände nach § 11 Absatz 3 von Behörden oder Personen nach § 3 Absatz 4 Satz 1 Nummer 2 nach den §§ 18 bis 32 sowie 34 und 35 Absatz 1 öffentlich bereitgestellt werden ...
§ 24 GeolDG Öffentliche Bereitstellung übermittelter staatlicher geologischer Daten
... einer anderen Behörde als der zuständigen Behörde oder einer Person nach § 3 Absatz 4 Satz 1 Nummer 2 werden spätestens drei Monate nach Ablauf der Anzeige- und Übermittlungsfrist nach ... die eine andere Behörde als die zuständige Behörde oder eine Person nach § 3 Absatz 4 Satz 1 Nummer 2 gewonnen hat, werden spätestens sechs Monate nach Ablauf der Übermittlungsfrist nach ...
§ 31 GeolDG Schutz öffentlicher Belange
... trifft die zuständige Behörde im Benehmen mit derjenigen Behörde oder Person nach § 3 Absatz 4 Satz 1 Nummer 2 , deren Aufgabenbereich durch die geologischen Daten nach den Sätzen 1 und 2 betroffen ...
§ 33 GeolDG Zurverfügungstellung geologischer Daten für öffentliche Aufgaben
... zu einem der in § 1 genannten Zwecke, erforderlich sind, der Behörde oder Person nach § 3 Absatz 4 Satz 1 Nummer 2 , die für die Erfüllung der öffentlichen Aufgaben des Bundes oder der Länder ...
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