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Artikel 7 - Gesetz zur Umsetzung der Verhältnismäßigkeitsrichtlinie (Richtlinie (EU) 2018/958) im Bereich öffentlich-rechtlicher Körperschaften (VerhmRLUG k.a.Abk.)
Artikel 7 Inkrafttreten
Artikel 7 wird in 2 Vorschriften zitiert
Dieses Gesetz tritt am 30. Juli 2020 in Kraft.
Zitierungen von Artikel 7 Gesetz zur Umsetzung der Verhältnismäßigkeitsrichtlinie (Richtlinie (EU) 2018/958) im Bereich öffentlich-rechtlicher Körperschaften
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 7 VerhmRLUG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
VerhmRLUG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
Artikel 3 VerhmRLUG Änderung des Steuerberatungsgesetzes
... (3a) Eine Vorschrift im Sinne des Absatzes 3 Satz 3 ist anhand der in den Artikeln 5 bis 7 der Richtlinie (EU) 2018/958 festgelegten Kriterien auf ihre Verhältnismäßigkeit ...
Artikel 5 VerhmRLUG Änderung der Gewerbeordnung
... „(4a) Eine Vorschrift im Sinne des Absatzes 4 Satz 3 ist anhand der in den Artikeln 5 bis 7 der Richtlinie (EU) 2018/958 festgelegten Kriterien auf ihre Verhältnismäßigkeit ...
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