Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Schlussformel - Vierundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes (24. BWahlGÄndG k.a.Abk.)

Schlussformel



Die verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates sind gewahrt.

Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt. Es ist im Bundesgesetzblatt zu verkünden.

Der Bundespräsident

Steinmeier

Die Bundeskanzlerin

Dr. Angela Merkel

Der Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat

Horst Seehofer

Anzeige