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Artikel 3 - Gesetz zur Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes und weiterer eisenbahnrechtlicher Vorschriften (AEGuaERÄndG k.a.Abk.)

Artikel 3 Inkrafttreten



(1) Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 mit Wirkung vom 1. Januar 2018 in Kraft.

(2) Artikel 2 tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2020 in Kraft.

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