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Berichtigung der Parkettlegermeisterverordnung (ParkettlMstrVB k.a.Abk.)
Berichtigung
Die Parkettlegermeisterverordnung vom 25. Mai 2020 (BGBl. I S. 1078) ist wie folgt zu berichtigen:
In der Eingangsformel sind nach der Angabe „§ 45 Absatz 1" die Wörter „der Handwerksordnung" einzufügen.
In der Eingangsformel sind nach der Angabe „§ 45 Absatz 1" die Wörter „der Handwerksordnung" einzufügen.
Schlussformel
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Im Auftrag T. Reimann
Im Auftrag T. Reimann
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