Artikel 4 Folgeänderungen
Artikel 4 wird in
9 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 17. Juli 2020
FMStFV § 1,
§ 2,
§ 5,
FMSASatzung § 1,
§ 2,
§ 7,
§ 10,
FMSAKostV § 1,
§ 12,
RettungsG § 1,
§ 2,
§ 6,
§ 7,
RStruktFG § 3,
§ 7,
§ 13,
§ 16,
§ 17,
SAG § 7,
§ 125,
KWG § 1,
§ 9,
§ 10,
§ 45,
FinDAG § 16e,
§ 23,
FinStabG § 2,
AnlV § 2,
PFAV § 17,
FMSASatzV Anlage- 1.
- Die Bezeichnung der Verordnung wird wie folgt gefasst:
„Verordnung zur Durchführung des Stabilisierungsfondsgesetzes
(Finanzmarktstabilisierungsfonds-Verordnung)".
- 2.
- § 1 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Absatz 1 wird das Wort „Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetz" durch das Wort „Stabilisierungsfondsgesetz" und das Wort „Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetzes" durch das Wort „Stabilisierungsfondsgesetzes" ersetzt.
- b)
- In Absatz 2 wird jeweils das Wort „Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetzes" durch das Wort „Stabilisierungsfondsgesetzes" ersetzt.
- c)
- Absatz 3 wird wie folgt geändert:
- aa)
- In Nummer 1 wird das Wort „Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetzes" durch das Wort „Stabilisierungsfondsgesetzes" ersetzt.
- bb)
- In den Nummern 3 und 4 wird jeweils das Wort „Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetz" durch das Wort „Stabilisierungsfondsgesetz" ersetzt.
- d)
- In Absatz 4 Satz 3 wird das Wort „Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetzes" durch das Wort „Stabilisierungsfondsgesetzes" ersetzt.
- 3.
- In § 2 Absatz 1 wird das Wort „Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetzes" durch das Wort „Stabilisierungsfondsgesetzes" ersetzt.
- 4.
- § 5 wird wie folgt geändert:
- a)
- Absatz 2 wird wie folgt geändert:
- aa)
- In dem Satzteil vor Nummer 1 wird das Wort „Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetzes" durch das Wort „Stabilisierungsfondsgesetzes" ersetzt.
- bb)
- Nummer 4 Satz 2 wird wie folgt geändert:
- aaa)
- In dem Satzteil vor Buchstabe a wird das Wort „Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetzes" durch das Wort „Stabilisierungsfondsgesetzes" ersetzt.
- bbb)
- In Buchstabe c wird das Wort „Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetzes" durch das Wort „Stabilisierungsfondsgesetzes" ersetzt.
- b)
- In den Absätzen 3, 4 und 7 Satz 1 wird jeweils das Wort „Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetzes" durch das Wort „Stabilisierungsfondsgesetzes" ersetzt.
- 1.
- In § 1 Absatz 1 Satz 2 wird das Wort „Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetzes" durch das Wort „Stabilisierungsfondsgesetzes" ersetzt.
- 2.
- § 2 Absatz 1 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Satz 1 Satzteil vor Nummer 1, Nummer 1 und 4 wird jeweils das das Wort „Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetzes" durch das Wort „Stabilisierungsfondsgesetzes" ersetzt.
- b)
- In Satz 2 wird das Wort „Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetzes" durch das Wort „Stabilisierungsfondsgesetzes" ersetzt.
- 3.
- In § 7 Absatz 1 und in § 10 Absatz 4 Satz 1 wird jeweils das Wort „Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetzes" durch das Wort „Stabilisierungsfondsgesetzes" ersetzt.
- 1.
- In § 1 Absatz 1 Satzteil vor Nummer 1 wird das Wort „Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetzes" durch das Wort „Stabilisierungsfondsgesetzes" ersetzt.
- 2.
- In § 12 Absatz 1 Satz 1 wird das Wort „Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetz" durch das Wort „Stabilisierungsfondsgesetz" ersetzt.
- 1.
- In der Inhaltsübersicht wird in der Angabe zu § 7 das Wort „Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetzes" durch das Wort „Stabilisierungsfondsgesetzes" ersetzt.
- 2.
- § 1 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 und in Absatz 3 Satz 2 Nummer 1 wird jeweils das Wort „Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetzes" durch das Wort „Stabilisierungsfondsgesetzes" ersetzt.
- b)
- Absatz 4 Satz 1 Nummer 2 wird wie folgt geändert:
- aa)
- In Buchstabe b wird das Wort „Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetz" durch das Wort „Stabilisierungsfondsgesetz" ersetzt.
- bb)
- In Buchstabe c Satz 1 wird das Wort „Finanzmarktstabilisierungsbeschleunigungsgesetz" durch das Wort „Wirtschaftsstabilisierungsbeschleunigungsgesetz" ersetzt.
- 3.
- In § 2 Absatz 3 wird das Wort „Finanzmarktstabilisierungsbeschleunigungsgesetzes" durch das Wort „Wirtschaftsstabilisierungsbeschleunigungsgesetzes" ersetzt.
- 4.
- In § 6 Absatz 4 Satz 4 wird das Wort „Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetzes" durch das Wort „Stabilisierungsfondsgesetzes" ersetzt.
- 5.
- § 7 wird wie folgt geändert:
- a)
- In der Überschrift wird das Wort „Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetzes" durch das Wort „Stabilisierungsfondsgesetzes" ersetzt.
- b)
- In Absatz 1 und in Absatz 2 Satz 2 wird jeweils das Wort „Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetzes" durch das Wort „Stabilisierungsfondsgesetzes" ersetzt.
- 1.
- In § 3 Absatz 4 wird jeweils das Wort „Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetzes" durch das Wort „Stabilisierungsfondsgesetzes" ersetzt.
- 2.
- In § 7 Absatz 4 wird das Wort „Finanzmarktstabilisierungsbeschleunigungsgesetzes" durch das Wort „Wirtschaftsstabilisierungsbeschleunigungsgesetzes" ersetzt.
- 3.
- In § 13 Absatz 5, § 16 Absatz 1 Satz 2 und § 17 Absatz 2 wird jeweils das Wort „Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetzes" durch das Wort „Stabilisierungsfondsgesetzes" ersetzt.
- 1.
- In § 7 Absatz 1 Nummer 13 wird jeweils das Wort „Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetzes" durch das Wort „Stabilisierungsfondsgesetzes" ersetzt.
- 2.
- In § 125 Absatz 2 Satz 1 wird das Wort „Finanzmarktstabilisierungsbeschleunigungsgesetzes" durch das Wort „Wirtschaftsstabilisierungsbeschleunigungsgesetzes" ersetzt.
- 1.
- In § 1 Absatz 1a Satz 5 wird das Wort „Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetzes" durch das Wort „Stabilisierungsfondsgesetzes" ersetzt.
- 2.
- In § 9 Absatz 1 Satz 4 Nummer 19 wird jeweils das Wort „Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetzes" durch das Wort „Stabilisierungsfondsgesetzes" ersetzt.
- 3.
- § 10 Absatz 4 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Satz 7 wird jeweils das Wort „Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetzes" durch das Wort „Stabilisierungsfondsgesetzes" ersetzt.
- b)
- In Satz 9 wird das Wort „Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetz" durch das Wort „Stabilisierungsfondsgesetz" ersetzt.
- 4.
- § 45 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Absatz 5 Satz 5 Nummer 1 und Satz 7 wird jeweils das Wort „Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetz" durch das Wort „Stabilisierungsfondsgesetz" ersetzt.
- b)
- In Absatz 7 Satz 1 wird das Wort „Finanzmarktstabilisierungsbeschleunigungsgesetzes" durch das Wort „Wirtschaftsstabilisierungsbeschleunigungsgesetzes" ersetzt.
- 1.
- In § 16e Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 wird das Wort „Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetzes" durch das Wort „Stabilisierungsfondsgesetzes" ersetzt.
- 2.
- § 23 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Absatz 1 Satz 2 wird das Wort „Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetzes" durch das Wort „Stabilisierungsfondsgesetzes" ersetzt.
- b)
- In Absatz 7 Satz 2 bis 4, 6 und 9 wird jeweils das Wort „Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetzes" durch das Wort „Stabilisierungsfondsgesetzes" ersetzt.
- c)
- In Absatz 9 Satz 1 wird das Wort „Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetzes" durch das Wort „Stabilisierungsfondsgesetzes" ersetzt.
Zitate in ÄnderungsvorschriftenAchte Verordnung zur Änderung von Verordnungen nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz
V. v. 31.01.2025 BGBl. 2025 I Nr. 31
Artikel 1 8. VAGVÄndV Änderung der Anlageverordnung ... Anlageverordnung vom 18. April 2016 (BGBl. I S. 769), die zuletzt durch Artikel 4 Absatz 10 des Gesetzes vom 10. Juli 2020 (BGBl. I S. 1633 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 2 wird wie folgt ...
Gesetz für dringliche Änderungen im Finanzmarkt- und Steuerbereich
G. v. 28.02.2025 BGBl. 2025 I Nr. 69
Gesetz zur Modernisierung des Verkündungs- und Bekanntmachungswesens
G. v. 20.12.2022 BGBl. I S. 2752
Artikel 2 VkBkmMoG Folgeänderungen ... (8) Das Rettungsübernahmegesetz vom 7. April 2009 (BGBl. I S. 725, 729), das zuletzt durch Artikel 4 Absatz 4 des Gesetzes vom 10. Juli 2020 (BGBl. I S. 1633 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In der ...
Risikoreduzierungsgesetz (RiG)
G. v. 09.12.2020 BGBl. I S. 2773
Artikel 1 RiG Änderung des Kreditwesengesetzes ... in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. September 1998 (BGBl. I S. 2776), das zuletzt durch Artikel 4 Absatz 7 des Gesetzes vom 10. Juli 2020 (BGBl. I S. 1633 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In § 1 wird nach ...
Artikel 8 RiG Änderung anderer Rechtsvorschriften ... Das Restrukturierungsfondsgesetz vom 9. Dezember 2010 (BGBl. I S. 1900, 1921), das zuletzt durch Artikel 4 Absatz 5 des Gesetzes vom 10. Juli 2020 (BGBl. I S. 1633 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 7a wird wie folgt ...
Artikel 9 RiG Weitere Änderung anderer Rechtsvorschriften ... des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes vom 22. April 2002 (BGBl. I S. 1310), das zuletzt durch Artikel 4 Absatz 8 des Gesetzes vom 10. Juli 2020 (BGBl. I S. 1633 ) geändert worden ist, werden die Wörter „oder einer Aufsichtsperson nach § 46 ...
Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Satzung der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung
V. v. 21.09.2023 BGBl. 2023 I Nr. 260
Artikel 1 FMSASatzVÄndV ... für Finanzmarktstabilisierung vom 21. Februar 2011 (BGBl. I S. 271), die zuletzt durch Artikel 4 Absatz 2 des Gesetzes vom 10. Juli 2020 (BGBl. I S. 1633 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 2 wird wie folgt ...
Vierte Verordnung zur Änderung von Verordnungen nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz
V. v. 07.07.2020 BGBl. I S. 1688
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