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Zitierungen von § 13 Gesetz über die Ausübung der Zahnheilkunde

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 13 ZHG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ZHG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 3 ZHG (vom 01.03.2020)
... nach § 2 Absatz 3 sowie zu Erteilung und Verlängerung der Berufserlaubnis nach § 13 vorzusehen. (3) Abweichungen von den in den Absätzen 1 und 2 sowie der ...
§ 7a ZHG
... und zunächst eine Erlaubnis zur Ausübung des zahnärztlichen Berufs nach § 13 Abs. 1 bis zu einer Dauer von zwei Jahren erteilt ...
§ 16 ZHG (vom 01.01.2017)
... 1 Satz 1 in Verbindung mit Satz 2 und 6, Absatz 2, 3 und 6 Satz 3, nach den §§ 8 bis 10, 13 , 20 Abs. 2 Satz 2 und § 20a trifft die zuständige Behörde des Landes, in dem der ... für die Entgegennahme der Verzichtserklärung nach § 7. § 13 Abs. 3 Satz 2 bleibt unberührt. (3) Die Entscheidung nach § 7a trifft die ...
§ 20 ZHG
... (GBl. I Nr. 29 S. 346) eingeschränkte Approbation als Zahnarzt gilt als Erlaubnis nach § 13 Abs. 1 dieses Gesetzes. Der Inhaber einer solchen Approbation erhält auf Antrag eine ... August 1981 (GBl. I Nr. 29 S. 346) gelten mit ihrem bisherigen Inhalt als Erlaubnis nach § 13 Abs. 1 dieses Gesetzes. (4) Studierende der Zahnheilkunde, die nach dem Wirksamwerden ...
 
Zitat in folgenden Normen

Approbationsordnung für Zahnärzte und Zahnärztinnen (ZApprO)
Artikel 1 V. v. 08.07.2019 BGBl. I S. 933; zuletzt geändert durch Artikel 4 V. v. 07.06.2023 BGBl. 2023 I Nr. 148
§ 119 ZApprO Antrag auf erstmalige Erteilung der Erlaubnis
... erstmalige Erteilung einer Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung der Zahnheilkunde nach § 13 Absatz 1 des Gesetzes über die Ausübung der Zahnheilkunde ist an die nach § 16 Absatz 2 Satz 1 des Gesetzes über die Ausübung der ...
§ 120 ZApprO Antragsunterlagen (vom 01.10.2021)
... erstmals die Erteilung der Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung der Zahnheilkunde nach § 13 Absatz 1 des Gesetzes über die Ausübung der Zahnheilkunde , hat sie dem Antrag folgende Unterlagen beizufügen: 1. einen ...
§ 121 ZApprO Bestätigung des Antragseingangs
... erstmalige Erteilung der Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung der Zahnheilkunde nach § 13 Absatz 1 des Gesetzes über die Ausübung der Zahnheilkunde den Antragseingang und den Empfang der Unterlagen und teilt ihr gegebenenfalls mit, welche ...
§ 122 ZApprO Entscheidung über den Antrag
... erstmalige Erteilung der Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung der Zahnheilkunde nach § 13 Absatz 1 des Gesetzes über die Ausübung der Zahnheilkunde kurzfristig, spätestens drei Monate nach Eingang der nach § 120 Absatz 1 bis 3 von der ... erstmalige Erteilung der Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung der Zahnheilkunde nach § 13 Absatz 1 des Gesetzes über die Ausübung der Zahnheilkunde den Ausbildungsstand der antragstellenden Person einschließlich der nachgewiesenen ... Behörde versieht die Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung der Zahnheilkunde nach § 13 Absatz 1 des Gesetzes über die Ausübung der Zahnheilkunde mit den Einschränkungen und Nebenbestimmungen, die erforderlich sind, um eine Gefährdung ... (4) Die Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung der Zahnheilkunde nach § 13 Absatz 1 des Gesetzes über die Ausübung der Zahnheilkunde ist zu versagen, wenn 1. eine Gefährdung der öffentlichen Gesundheit durch ... ergibt. (5) Die Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung der Zahnheilkunde nach § 13 Absatz 1 des Gesetzes über die Ausübung der Zahnheilkunde kann auf weniger als zwei Jahre befristet werden, wenn im Einzelfall die Einschränkungen und ... (6) Wenn die Geltung der Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung der Zahnheilkunde nach § 13 Absatz 1 des Gesetzes über die Ausübung der Zahnheilkunde auf ein Land beschränkt wird, die Tätigkeit aber einen Einsatz in mehr als einem Land ... gilt. (7) Die Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung der Zahnheilkunde nach § 13 Absatz 1 des Gesetzes über die Ausübung der Zahnheilkunde wird nach dem Muster der Anlage 23 ...
§ 123 ZApprO Verlängerung der Erlaubnis
... auf Verlängerung der Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung der Zahnheilkunde nach § 13 Absatz 1 des Gesetzes über die Ausübung der Zahnheilkunde ist an die nach § 16 Absatz 2 Satz 1 des Gesetzes über die Ausübung der ...
§ 124 ZApprO Antrag auf erstmalige Erteilung der Erlaubnis
... erstmalige Erteilung einer Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung der Zahnheilkunde nach § 13 Absatz 1a des Gesetzes über die Ausübung der Zahnheilkunde ist an die nach § 16 Absatz 2 Satz 1 des Gesetzes über die Ausübung der ...
§ 125 ZApprO Antragsunterlagen
... erstmals die Erteilung der Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung der Zahnheilkunde nach § 13 Absatz 1a des Gesetzes über die Ausübung der Zahnheilkunde , hat sie dem Antrag folgende Unterlagen beizufügen: 1. die Unterlagen, die in ... nicht älter als drei Monate sein. (3) Ein besonderes Interesse im Sinne des § 13 Absatz 1a Satz 1 des Gesetzes über die Ausübung der Zahnheilkunde liegt insbesondere vor, wenn die antragstellende Person 1. die Voraussetzungen nach ...
§ 126 ZApprO Bestätigung des Antragseingangs
... erstmalige Erteilung einer Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung der Zahnheilkunde nach § 13 Absatz 1a des Gesetzes über die Ausübung der Zahnheilkunde den Antragseingang und den Empfang der Unterlagen und teilt ihr gegebenenfalls mit, welche ...
§ 127 ZApprO Entscheidung über den Antrag
... erstmalige Erteilung einer Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung der Zahnheilkunde nach § 13 Absatz 1a des Gesetzes über die Ausübung der Zahnheilkunde kurzfristig, spätestens drei Monate nach Eingang der nach § 125 Absatz 1 von der ... erstmalige Erteilung der Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung der Zahnheilkunde nach § 13 Absatz 1a des Gesetzes über die Ausübung der Zahnheilkunde den Ausbildungsstand der antragstellenden Person einschließlich der nachgewiesenen ... Behörde versieht die Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung der Zahnheilkunde nach § 13 Absatz 1a des Gesetzes über die Ausübung der Zahnheilkunde mit den Einschränkungen und Nebenbestimmungen, die erforderlich sind, um eine Gefährdung ... (4) Die Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung der Zahnheilkunde nach § 13 Absatz 1a des Gesetzes über die Ausübung der Zahnheilkunde ist zu versagen, wenn 1. eine Gefährdung der öffentlichen Gesundheit durch ... ergibt. (5) Die Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung der Zahnheilkunde nach § 13 Absatz 1a des Gesetzes über die Ausübung der Zahnheilkunde kann auf weniger als zwei Jahre befristet werden, wenn im Einzelfall die Einschränkungen und ... (6) Wenn die Geltung der Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung der Zahnheilkunde nach § 13 Absatz 1a des Gesetzes über die Ausübung der Zahnheilkunde auf ein Land beschränkt wird, die Tätigkeit aber einen Einsatz in mehr als einem Land ... gilt. (7) Die Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung der Zahnheilkunde nach § 13 Absatz 1a des Gesetzes über die Ausübung der Zahnheilkunde wird nach dem Muster der Anlage 24 ...
§ 128 ZApprO Verlängerung der Erlaubnis
... auf Verlängerung der Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung der Zahnheilkunde nach § 13 Absatz 1a des Gesetzes über die Ausübung der Zahnheilkunde ist an die nach § 16 Absatz 2 Satz 1 des Gesetzes über die Ausübung der ...
§ 129 ZApprO Antrag auf Erteilung der Erlaubnis
... Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung der Zahnheilkunde nach § 13 Absatz 4 des Gesetzes über die Ausübung der Zahnheilkunde ist an die nach § 16 Absatz 2 Satz 1 des Gesetzes über die Ausübung der ...
§ 130 ZApprO Antragsunterlagen
... Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung der Zahnheilkunde nach § 13 Absatz 4 des Gesetzes über die Ausübung der Zahnheilkunde die folgenden Unterlagen beizufügen: 1. die Unterlagen, die in § 2 Absatz 6 ...
§ 131 ZApprO Bestätigung des Antragseingangs
... auf Erteilung einer Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung der Zahnheilkunde nach § 13 Absatz 4 des Gesetzes über die Ausübung der Zahnheilkunde den Antragseingang und den Empfang der Unterlagen und teilt ihr gegebenenfalls mit, welche ...
§ 132 ZApprO Entscheidung über den Antrag
... Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung der Zahnheilkunde nach § 13 Absatz 4 des Gesetzes über die Ausübung der Zahnheilkunde kurzfristig, spätestens drei Monate nach Eingang der nach § 130 Absatz 1 von der ... die Erteilung der Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung der Zahnheilkunde nach § 13 Absatz 4 des Gesetzes über die Ausübung der Zahnheilkunde den Ausbildungsstand der antragstellenden Person zu berücksichtigen. Sie prüft ... Behörde versieht die Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung der Zahnheilkunde nach § 13 Absatz 4 des Gesetzes über die Ausübung der Zahnheilkunde mit den Einschränkungen und Nebenbestimmungen, die erforderlich sind, um eine Gefährdung ... (4) Die Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung der Zahnheilkunde nach § 13 Absatz 4 des Gesetzes über die Ausübung der Zahnheilkunde ist zu versagen, wenn 1. eine Gefährdung der öffentlichen Gesundheit durch ... ergibt. (5) Die Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung der Zahnheilkunde nach § 13 Absatz 4 des Gesetzes über die Ausübung der Zahnheilkunde wird nach dem Muster der Anlage 25 ...
Anlage 23 ZApprO (zu § 122 Absatz 7) Erlaubnis nach § 13 Absatz 1 des Gesetzes über die Ausübung der Zahnheilkunde
Anlage 24 ZApprO (zu § 127 Absatz 7) Erlaubnis nach § 13 Absatz 1a des Gesetzes über die Ausübung der Zahnheilkunde
Anlage 25 ZApprO (zu § 132 Absatz 5) Erlaubnis nach § 13 Absatz 4 des Gesetzes über die Ausübung der Zahnheilkunde

Gesetz zur Überarbeitung des Lebenspartnerschaftsrechts
G. v. 15.12.2004 BGBl. I S. 3396
Artikel 5 LPartRÜG Änderung sonstigen Bundesrechts
... „oder eine Lebenspartnerschaft führen" eingefügt. (17) In § 13 Abs. 3 Nr. 3 des Gesetzes über die Ausübung der Zahnheilkunde in der Fassung der ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Fachkräfteeinwanderungsgesetz
G. v. 15.08.2019 BGBl. I S. 1307; zuletzt geändert durch Artikel 7a G. v. 16.08.2023 BGBl. 2023 I Nr. 217
Artikel 10 FachKrEG Änderung des Gesetzes über die Ausübung der Zahnheilkunde
... § 81a des Aufenthaltsgesetzes erlassenen Fristenregelungen vorsehen." 3. In § 13 Absatz 1 Satz 3 wird die Angabe „9" durch die Angabe „10" ersetzt. 4. In § ...

Gesetz zur Änderung krankenversicherungsrechtlicher und anderer Vorschriften
G. v. 24.07.2010 BGBl. I S. 983
Artikel 6 KVRuaÄndG Änderung des Gesetzes über die Ausübung der Zahnheilkunde
... zahnärztliche Ausbildung mit einer Tätigkeit auf Grund einer Erlaubnis nach § 13 Absatz 4 abgeschlossen hat und die Gleichwertigkeit des Ausbildungsstandes gegeben ist.  ... Eignungsprüfung tatsächlich nicht nachgewiesen worden sind." 3. § 13 wird wie folgt geändert: a) Dem Absatz 1 wird folgender Satz angefügt: ...

Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anerkennung von Berufsqualifikationen der Heilberufe
G. v. 02.12.2007 BGBl. I S. 2686
Artikel 9 HeilbAnerkRUG Änderung des Gesetzes über die Ausübung der Zahnheilkunde
... der Berufstätigkeit in Deutschland erforderlich sind." 5. In § 13 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 wird nach der Angabe „Satz 1 Nr. 2" die Angabe „und 3" ...

Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen
G. v. 06.12.2011 BGBl. I S. 2515
Artikel 33 BQFGEG Änderung des Gesetzes über die Ausübung der Zahnheilkunde
... nach § 2 Absatz 3 sowie zu Erteilung und Verlängerung der Berufserlaubnis nach § 13 vorzusehen." 3. § 4 Absatz 1 wird wie folgt geändert: a) In ... 2a" durch die Wörter „§ 2 Absatz 2 oder 3" ersetzt. 4. § 13 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 Satz 2 wird durch die folgenden Sätze ...