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Zitierungen von § 10 COV19FKG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 10 COV19FKG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in COV19FKG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 11 COV19FKG Geltungszeitraum (vom 12.12.2021)
... Vertreterversammlungen, die §§ 7 und 8 sind nur auf Beschlussfassungen und Wahlen und § 10 ist nur auf Beschlussfassungen sowie Bundeskammer- und Satzungsversammlungen anzuwenden, die bis ...
§ 12 COV19FKG Verordnungsermächtigung
... durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates die Geltung der §§ 2 bis 10 gemäß § 11 bis längstens zum 31. Dezember 2021 zu verlängern, wenn dies ...
 
Zitate in aufgehobenen Titeln

COVID-19-Kammer-Funktionsfähigkeit-Verlängerungsverordnung (COV19KFVV)
V. v. 10.12.2020 BGBl. I S. 2930
§ 1 COV19KFVV Verlängerung von Maßnahmen
... Geltung der §§ 2 bis 10 gemäß § 11 des COVID-19-Gesetzes zur Funktionsfähigkeit der Kammern vom 10. ...
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