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§ 3 - Betäubungsmittel-Binnenhandelsverordnung (BtMBinHV)
V. v. 16.12.1981 BGBl. I S. 1425; zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 16.12.2022 BAnz AT 20.12.2022 V1
Geltung ab 01.01.1982; FNA: 2121-6-24-1 Apotheken- und Arzneimittelwesen, Gifte
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Geltung ab 01.01.1982; FNA: 2121-6-24-1 Apotheken- und Arzneimittelwesen, Gifte
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§ 3
(1) Die Empfangsbestätigung und der Lieferschein sind dem Erwerber zusammen mit den Betäubungsmitteln als Schriftstücke oder elektronische Dokumente zu übersenden.
(2) Zur Meldung der Abgabe nach § 12 Abs. 2 des Betäubungsmittelgesetzes ist dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte die Abgabemeldung binnen einer Woche nach der Abgabe als elektronisches Dokument zu übersenden.
(3) Das Lieferscheindoppel ist vorbehaltlich der Vorschrift des § 4 Abs. 2 bis zum Eingang der Empfangsbestätigung aufzubewahren.
Text in der Fassung des Artikels 2 Dreiunddreißigste Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften V. v. 16. Dezember 2022 BAnz AT 20.12.2022 V1 m.W.v. 1. Januar 2023
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Frühere Fassungen von § 3 BtMBinHV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 01.01.2023 | Artikel 2 Dreiunddreißigste Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften vom 16.12.2022 BAnz AT 20.12.2022 V1 |
aktuell vorher | 02.09.2011 | Artikel 1 Erste Verordnung zur Änderung der Betäubungsmittel-Binnenhandelsverordnung vom 17.08.2011 BGBl. I S. 1754 |
aktuell | vor 02.09.2011 | früheste archivierte Fassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 3 BtMBinHV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 3 BtMBinHV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BtMBinHV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 7 BtMBinHV (vom 01.01.2023)
... 2 die Abgabemeldung nicht mit seiner elektronischen Signatur versieht, 4. entgegen § 3 Abs. 3 das Lieferscheindoppel nicht aufbewahrt, 5. entgegen § 4 Abs. 1 die ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Dreiunddreißigste Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften
V. v. 16.12.2022 BAnz AT 20.12.2022 V1
Artikel 2 33. BtMÄndV Änderung der Betäubungsmittel-Binnenhandelsverordnung
... mit Kugelschreiber zu unterschreiben oder" gestrichen. 3. In § 3 Absatz 2 werden nach den Wörtern „nach der Abgabe" die Wörter „als ...
Erste Verordnung zur Änderung der Betäubungsmittel-Binnenhandelsverordnung
V. v. 17.08.2011 BGBl. I S. 1754
Artikel 1 1. BtMBinHVÄndV Änderung der Betäubungsmittel-Binnenhandelsverordnung
... zu versehen" eingefügt. b) Absatz 3 wird aufgehoben. 3. § 3 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 werden nach dem Wort ...
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