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§ 5 - Betäubungsmittel-Binnenhandelsverordnung (BtMBinHV)
V. v. 16.12.1981 BGBl. I S. 1425; zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 16.12.2022 BAnz AT 20.12.2022 V1
Geltung ab 01.01.1982; FNA: 2121-6-24-1 Apotheken- und Arzneimittelwesen, Gifte
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Geltung ab 01.01.1982; FNA: 2121-6-24-1 Apotheken- und Arzneimittelwesen, Gifte
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§ 5
Die Empfangsbestätigungen oder bis zu deren Eingang die Lieferscheindoppel sind vom Abgebenden nach Abgabedaten, die Lieferscheine vom Erwerber nach Erwerbsdaten geordnet drei Jahre gesondert aufzubewahren und auf Verlangen der nach § 19 Abs. 1 des Betäubungsmittelgesetzes zuständigen Behörde einzusenden, Beauftragten dieser Behörde vorzulegen oder ihnen im Falle einer elektronischen Aufbewahrung zugänglich zu machen. Die Frist beginnt für den Abgebenden mit dem Abgabedatum, für den Erwerber mit dem Datum des Empfangs der Betäubungsmittel.
Text in der Fassung des Artikels 1 Erste Verordnung zur Änderung der Betäubungsmittel-Binnenhandelsverordnung V. v. 17. August 2011 BGBl. I S. 1754 m.W.v. 2. September 2011
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Frühere Fassungen von § 5 BtMBinHV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 02.09.2011 | Artikel 1 Erste Verordnung zur Änderung der Betäubungsmittel-Binnenhandelsverordnung vom 17.08.2011 BGBl. I S. 1754 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 5 BtMBinHV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 5 BtMBinHV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BtMBinHV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 7 BtMBinHV (vom 01.01.2023)
... und Medizinprodukte als elektronisches Dokument übersendet oder 7. entgegen § 5 die dort bezeichneten Teile des Abgabebelegs nicht oder nicht vorschriftsmäßig ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Erste Verordnung zur Änderung der Betäubungsmittel-Binnenhandelsverordnung
V. v. 17.08.2011 BGBl. I S. 1754
Artikel 1 1. BtMBinHVÄndV Änderung der Betäubungsmittel-Binnenhandelsverordnung
... einer Woche nach dem Empfang der Empfangsbestätigung" ersetzt. 5. In § 5 Satz 1 wird nach dem Wort „einzusenden" das Wort „oder" durch ein Komma ...
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