Eingangsformel - Vierte Verordnung zur Änderung von Verordnungen nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz (4. VAGVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 07.07.2020 BGBl. I S. 1688 (Nr. 35); Geltung ab 17.07.2020
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Eingangsformel



Auf Grund des § 145 Absatz 2 in Verbindung mit Absatz 5 Satz 2, auch in Verbindung mit § 212 Absatz 1, und des § 240 Satz 1 Nummer 7 in Verbindung mit Satz 3 des Versicherungsaufsichtsgesetzes vom 1. April 2015 (BGBl. I S. 434), von denen § 240 Satz 1 Nummer 7 durch Artikel 1 Nummer 32 des Gesetzes vom 19. Dezember 2018 (BGBl. I S. 2672) geändert worden ist, verordnet das Bundesministerium der Finanzen:



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