Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Änderung § 8 Kostenverordnung für Amtshandlungen des Paul-Ehrlich-Instituts nach dem Arzneimittelgesetz vom 04.07.2009

Ähnliche Seiten: alle Änderungen durch Artikel 1 BGebGEG am 4. Juli 2009 und Änderungshistorie des PEhrlInstKostV

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Verpasst?

§ 8 a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 04.07.2009 geltenden Fassung
§ 8 n.F. (neue Fassung)
in der am 15.08.2013 geltenden Fassung
durch Artikel 2 Abs. 15 G. v. 07.08.2013 BGBl. I S. 3154
(Textabschnitt unverändert)

§ 8


(Text alte Fassung)

Bei folgenden Amtshandlungen, die auf Antrag vorgenommen werden, sind an Gebühren zu erheben für


1. | wissenschaftliche Stellungnahmen zum Herstellungsverfahren, zur Qualität, zur therapeutischen Wirksamkeit oder Unbedenklichkeit des Arzneimittels | 260 bis 1.020 Euro,

2. | selbständige Beratungen und deren Vorbereitung | 65 Euro je Mitarbeiter pro Stunde,

(Text neue Fassung)

Bei folgenden individuell zurechenbaren öffentlichen Leistungen, die auf Antrag vorgenommen werden, sind an Gebühren zu erheben für


1. | wissenschaftliche Stellungnahmen zum Herstellungsverfahren, zur Qualität, zur therapeutischen Wirksamkeit oder Unbedenklichkeit des Arzneimittels | 260 bis 22.000 Euro,

2. | selbständige Beratungen und deren Vor- und Nachbereitung | 68 Euro je Mitarbeiter pro Stunde,

3. | nicht einfache schriftliche Auskünfte | 100 Euro,

4. | Bescheinigungen, Zweitschriften und Beglaubigungen | 50 Euro,

5. | Zertifizierung einer Chargenprüfung für Chargen, die nicht nach § 32 Abs. 1 Satz 1 des Arzneimittelgesetzes freigegeben sind | die in § 5 Abs. 1 vorgesehene Gebühr,

6. | Zertifikate für Chargen, die nach § 32 Abs. 1 Satz 1 des Arzneimittelgesetzes freigegeben worden sind | 50 Euro,

7. | Testung eines Plasmapools |

| a) je NAT-Marker | 80 Euro,

| b) Virusserologie einschließlich eines NAT-Markers | 100 Euro,

8. | Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gemäß § 32 des Verwaltungsverfahrensgesetzes | 200 Euro.




Anzeige