Zitierungen von § 12 Kostenverordnung für Amtshandlungen des Paul-Ehrlich-Instituts nach dem Arzneimittelgesetz

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 12 PEhrlInstKostV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in PEhrlInstKostV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Fünfte Verordnung zur Änderung der Kostenverordnung für Amtshandlungen des Paul-Ehrlich-Instituts nach dem Arzneimittelgesetz
V. v. 05.04.2011 BGBl. I S. 557
Artikel 1 5. PEhrlInstKostVÄndV Änderung der Kostenverordnung für Amtshandlungen des Paul-Ehrlich-Instituts nach dem Arzneimittelgesetz
... 21a" die Wörter „oder nach § 4b" eingefügt. 7. § 12 wird wie folgt geändert: a) Der Wortlaut wird Absatz 1. b) Folgender ...

Sechste Verordnung zur Änderung der Kostenverordnung für Amtshandlungen des Paul-Ehrlich-Instituts nach dem Arzneimittelgesetz
V. v. 09.10.2017 BGBl. I S. 3538
Artikel 1 6. PEhrlInstKostVÄndV
... und die Wörter „Absatz 1 Nummer 4 Buchstabe b oder" ersetzt. 2. Dem § 12 werden die folgenden Absätze 3 und 4 angefügt: „(3) Für die ...

Vierte Verordnung zur Änderung der Kostenverordnung für Amtshandlungen des Paul-Ehrlich-Instituts nach dem Arzneimittelgesetz
V. v. 30.06.2009 BGBl. I S. 1671
Artikel 1 4. PEhrlInstKostVÄndV Änderung der Kostenverordnung für Amtshandlungen des Paul-Ehrlich-Instituts nach dem Arzneimittelgesetz
... in Absatz 1 vorgesehenen Gebühr." 12. Nach § 11 wird folgender § 12 angefügt: „§ 12 Diese Verordnung in der ab dem 4. Juli ... 12. Nach § 11 wird folgender § 12 angefügt: „§ 12 Diese Verordnung in der ab dem 4. Juli 2009 geltenden Fassung ist auch anzuwenden auf ...


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