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Anlage 7 - Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (KJPsychTh-APrV)

Anlage 7 (zu § 20a Absatz 6) Bescheinigung über die staatliche Kenntnisprüfung



Muster Bescheinigung über die staatliche Kenntnisprüfung (BGBl. 2013 I S. 3030)






 

Frühere Fassungen von Anlage 7 KJPsychTh-APrV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.01.2014Artikel 4 Verordnung zur Durchführung und zum Inhalt von Anpassungsmaßnahmen sowie zur Erteilung und Verlängerung von Berufserlaubnissen in Heilberufen des Bundes
vom 02.08.2013 BGBl. I S. 3005

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von Anlage 7 KJPsychTh-APrV

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 7 KJPsychTh-APrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in KJPsychTh-APrV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 20a KJPsychTh-APrV Anerkennungsregelungen für Ausbildungsnachweise aus einem Drittstaat (vom 01.01.2014)
... Über die bestandene Kenntnisprüfung wird eine Bescheinigung nach dem Muster der Anlage 7  ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Durchführung und zum Inhalt von Anpassungsmaßnahmen sowie zur Erteilung und Verlängerung von Berufserlaubnissen in Heilberufen des Bundes
V. v. 02.08.2013 BGBl. I S. 3005
Artikel 4 HeilBAV Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten
... Über die bestandene Kenntnisprüfung wird eine Bescheinigung nach dem Muster der Anlage 7 erteilt. § 20b Fristen, Bescheide, Durchführungsbestimmungen (1) ... 2, 4 Satz 2 und 3, Absatz 5, 6 und 7 gilt entsprechend." 4. Die folgenden Anlagen 5 bis 8 werden angefügt: „Anlage 5 (zu § 20 Absatz 2) Bescheinigung ... über die staatliche Eignungsprüfung (BGBl. 2013 I S. 3030)] Anlage 7 (zu § 20a Absatz 6) Bescheinigung über die staatliche Kenntnisprüfung  ...