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KJPsychTh-APrV
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Anlage 4
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Anlage 4 - Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (KJPsychTh-APrV)
V. v. 18.12.1998
BGBl. I S. 3761
; aufgehoben durch
§ 85
V. v. 04.03.2020
BGBl. I S. 448
Geltung ab 01.01.1999; FNA: 2122-5-2
Ärzte und sonstige Heilberufe
7 weitere Fassungen
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Drucksachen / Entwurf / Begründung
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wird in 19 Vorschriften zitiert
Fünfter Abschnitt Schlußvorschriften
Anlage 3a
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Anlage 5
Anlage 4 (zu §
21
) Approbationsurkunde
Anlage 4 wird in
1 Vorschrift zitiert
(siehe BGBl. I 1998 S. 3772)
Anlage 3a
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Zitierungen von
Anlage 4 KJPsychTh-APrV
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 4 KJPsychTh-APrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
KJPsychTh-APrV selbst
,
Ermächtigungsgrundlagen
,
anderen geltenden Titeln
,
Änderungsvorschriften
und in
aufgehobenen Titeln
.
interne Verweise
§ 21 KJPsychTh-APrV Approbationsurkunde
... Approbationsurkunde wird nach dem Muster der Anlage
4
ausgestellt. Sie ist dem Antragsteller gegen Empfangsbekenntnis auszuhändigen oder mit ...
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