interne Verweise§ 108 GEG Bußgeldvorschriften (vom 01.01.2024) ... 28. entgegen § 88 Absatz 1 einen Energieausweis ausstellt, 29. entgegen § 96 Absatz 1 oder Absatz 4 eine Bestätigung nicht, nicht richtig, nicht vollständig, nicht in der vorgeschriebenen ... nicht in der vorgeschriebenen Weise oder nicht rechtzeitig vornimmt, 30. entgegen § 96 Absatz 5 Satz 2 eine Abrechnung nicht oder nicht mindestens fünf Jahre aufbewahrt, 31. entgegen ... 2 eine Abrechnung nicht oder nicht mindestens fünf Jahre aufbewahrt, 31. entgegen § 96 Absatz 6 Satz 1 , auch in Verbindung mit Satz 2, eine Bescheinigung nicht, nicht richtig, nicht vollständig ...
Zitat in folgenden NormenKehr- und Überprüfungsordnung (KÜO)
V. v. 16.06.2009 BGBl. I S. 1292; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 15.01.2025 BGBl. 2025 I Nr. 12
Anlage 3 KÜO (zu § 6) Gebührenverzeichnis (vom 21.01.2025) ... ob die Abrechnungen und Bestätigungen nach § 96 Absatz 5 GEG vorliegen (§ 14 Absatz 1 SchfHwG, § 97 Absatz 1 Nummer 3 GEG), je ... bei Überprüfung von Abrechnungen und Bescheinigungen im Sinne des § 96 Absatz 5 GEG , soweit nicht bereits von Nummer 3.5 erfasst 10,0 ... bei Überprüfung von Abrechnungen und Bescheinigungen im Sinne des § 96 Absatz 5 GEG , soweit nicht bereits von Nummer 3.5 erfasst 10,0 ... bei Überprüfung von Abrechnungen und Bescheinigungen im Sinne des § 96 Absatz 5 GEG , soweit nicht bereits von Nummer 3.5 erfasst 10,0 ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenDritte Verordnung zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung
V. v. 15.01.2025 BGBl. 2025 I Nr. 12
Artikel 1 3. KÜOÄndV Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung ... ob die Abrechnungen und Bestätigungen nach § 96 Absatz 5 GEG vorliegen (§ 14 Absatz 1 SchfHwG, § 97 Absatz 1 Nummer 3 GEG), je ... bei Überprüfung von Abrechnungen und Bescheinigungen im Sinne des § 96 Absatz 5 GEG , soweit nicht bereits von Nummer 3.5 erfasst 10,0 ... bei Überprüfung von Abrechnungen und Bescheinigungen im Sinne des § 96 Absatz 5 GEG , soweit nicht bereits von Nummer 3.5 erfasst 10,0 ... bei Überprüfung von Abrechnungen und Bescheinigungen im Sinne des § 96 Absatz 5 GEG , soweit nicht bereits von Nummer 3.5 erfasst 10,0 ...
Gesetz zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches, zur Änderung der Verordnung über Heizkostenabrechnung, zur Änderung der Betriebskostenverordnung und zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung
G. v. 16.10.2023 BGBl. 2023 I Nr. 280
Artikel 1 GEGuaÄndG Änderung des Gebäudeenergiegesetzes ... „in den Fällen von § 4 Absatz 4 und § 9a" ersetzt. 35. § 96 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt geändert: ... 3 wird wie folgt gefasst: „3. die Abrechnungen und Bestätigungen nach § 96 Absatz 5 vorliegen." b) Absatz 2 wird wie folgt geändert: aa) Nummer 3 ...
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