interne Verweise§ 71 GEG Anforderungen an eine Heizungsanlage (vom 01.01.2024) ... Energien oder unvermeidbarer Abwärme nach Maßgabe der Absätze 4 bis 6 sowie der §§ 71b bis 71h erzeugt. Satz 1 ist entsprechend für eine Heizungsanlage anzuwenden, die in ... werden. Die Einhaltung der Anforderungen des Absatzes 1 in Verbindung mit den §§ 71b bis 71h ist auf Grundlage von Berechnungen nach der DIN V 18599: 2018-09* durch eine nach § ... 1. Hausübergabestation zum Anschluss an ein Wärmenetz nach Maßgabe des § 71b , 2. elektrisch angetriebene Wärmepumpe nach Maßgabe des § 71c, ...
§ 89 GEG Fördermittel (vom 01.01.2024) ... die Anforderungen nach den §§ 47 und 48 sowie § 50 und nach den §§ 61 bis 73 übererfüllt werden. Einzelheiten werden insbesondere durch ...
§ 96 GEG Private Nachweise (vom 01.01.2024) ... § 60b Absatz 5 Satz 2, 3. die Bestätigung des Wärmenetzbetreibers nach § 71b Absatz 1 Satz 3 und Absatz 2 Satz 2 oder 4. den Nachweis der Reduktion des Endenergieverbrauchs um mindestens 40 Prozent ...
§ 97 GEG Aufgaben des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers (vom 01.01.2024) ... Brennstoff beschickter Heizkessel entgegen den Anforderungen nach den §§ 71 bis 71m eingebaut ist; dabei beschränkt sich die Prüfung auf das Vorhandensein ... Gebäuden entsprechend anzuwenden. Die Rechtsgrundlage nach den §§ 71 bis 71m oder § 102, auf die sich der Eigentümer beim Einbau oder bei der Aufstellung ...
§ 108 GEG Bußgeldvorschriften (vom 01.01.2024) ... nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig ausrüstet, 15. entgegen § 71b Absatz 1 Satz 3 oder Absatz 2 Satz 2 eine Bestätigung nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig ...
Zitat in folgenden NormenKehr- und Überprüfungsordnung (KÜO)
V. v. 16.06.2009 BGBl. I S. 1292; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 15.01.2025 BGBl. 2025 I Nr. 12
Zitate in ÄnderungsvorschriftenDritte Verordnung zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung
V. v. 15.01.2025 BGBl. 2025 I Nr. 12
Gesetz zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches, zur Änderung der Verordnung über Heizkostenabrechnung, zur Änderung der Betriebskostenverordnung und zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung
G. v. 16.10.2023 BGBl. 2023 I Nr. 280
Artikel 1 GEGuaÄndG Änderung des Gebäudeenergiegesetzes ... Anforderungen an eine Heizungsanlage § 71a Gebäudeautomation § 71b Anforderungen bei Anschluss an ein Wärmenetz und Pflichten für ... für Heizkessel". 26. § 71 wird durch die folgenden §§ 71 bis 71p ersetzt: „§ 71 Anforderungen an eine Heizungsanlage ... Energien oder unvermeidbarer Abwärme nach Maßgabe der Absätze 4 bis 6 sowie der §§ 71b bis 71h erzeugt. Satz 1 ist entsprechend für eine Heizungsanlage anzuwenden, die in ein ... 1 erfüllt werden. Die Einhaltung der Anforderungen des Absatzes 1 in Verbindung mit den §§ 71b bis 71h ist auf Grundlage von Berechnungen nach der DIN V 18599: 2018-09* durch eine nach § ... 1. Hausübergabestation zum Anschluss an ein Wärmenetz nach Maßgabe des § 71b , 2. elektrisch angetriebene Wärmepumpe nach Maßgabe des § 71c, ... Deutschen Nationalbibliothek archivmäßig gesichert niedergelegt. § 71b Anforderungen bei Anschluss an ein Wärmenetz und Pflichten für ... und Ausbau eines Wärmenetzes (1) Bis zum Anschluss an ein Wärmenetz nach § 71b Absatz 1 oder Absatz 2 kann eine Heizungsanlage zum Zweck der Inbetriebnahme eingebaut oder aufgestellt und ohne ... 60b Absatz 5 Satz 2, 3. die Bestätigung des Wärmenetzbetreibers nach § 71b Absatz 1 Satz 3 und Absatz 2 Satz 2 oder 4. den Nachweis der Reduktion des Endenergieverbrauchs um mindestens 40 Prozent ... Brennstoff beschickter Heizkessel entgegen den Anforderungen nach den §§ 71 bis 71m eingebaut ist; dabei beschränkt sich die Prüfung auf das Vorhandensein ... zu errichtenden Gebäuden entsprechend anzuwenden. Die Rechtsgrundlage nach den §§ 71 bis 71m oder § 102, auf die sich der Eigentümer beim Einbau oder bei der Aufstellung ... nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig ausrüstet, 15. entgegen § 71b Absatz 1 Satz 3 oder Absatz 2 Satz 2 eine Bestätigung nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig ...
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