Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches, zur Änderung der Verordnung über Heizkostenabrechnung, zur Änderung der Betriebskostenverordnung und zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung
G. v. 16.10.2023 BGBl. 2023 I Nr. 280
Artikel 1 GEGuaÄndG Änderung des Gebäudeenergiegesetzes ... „§ 60a Prüfung und Optimierung von Wärmepumpen § 60b Prüfung und Optimierung älterer Heizungsanlagen § 60c Hydraulischer ... anzuwenden." 22. Nach § 60a werden die folgenden §§ 60b und 60c eingefügt: „§ 60b Prüfung und Optimierung ... 60a werden die folgenden §§ 60b und 60c eingefügt: „ § 60b Prüfung und Optimierung älterer Heizungsanlagen (1) Eine Heizungsanlage mit ... Kohlenstoffdioxid-Bepreisung, hinweist. Die Beratung ist von einer fachkundigen Person nach § 60b Absatz 3 Satz 2 oder § 88 Absatz 1 durchzuführen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und ... Satz 2, 2. die Ergebnisse der Heizungsprüfungen und Heizungsoptimierungen nach § 60b Absatz 5 Satz 1 und der Nachweise der durchgeführten Optimierungsmaßnahmen nach § 60b Absatz 5 ... 60b Absatz 5 Satz 1 und der Nachweise der durchgeführten Optimierungsmaßnahmen nach § 60b Absatz 5 Satz 2 , 3. die Bestätigung des Wärmenetzbetreibers nach § 71b Absatz 1 Satz ... einer Betriebsprüfung unterzieht, 5. entgegen § 60a Absatz 5 Satz 2 oder § 60b Absatz 5 Satz 2 eine Optimierungsmaßnahme nicht oder nicht rechtzeitig durchführt, 6. ... Optimierungsmaßnahme nicht oder nicht rechtzeitig durchführt, 6. entgegen § 60b Absatz 1 Satz 1 oder Satz 2 eine Heizungsanlage nicht oder nicht rechtzeitig einer Heizungsprüfung unterzieht, ...
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