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Zitierungen von § 47 KVBG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 47 KVBG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in KVBG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 41 KVBG Wahlrechte im Stilllegungspfad (vom 01.01.2021)
... Weisweiler E/F), zwischen Weisweiler G und H (Wahlrecht Weisweiler G/H) sowie vorbehaltlich des § 47 Absatz 2 zwischen Niederaußem G und H (Wahlrecht Niederaußem G/H). Durch ...
§ 49 KVBG Ermächtigung der Bundesregierung zum Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrags (vom 24.12.2022)
... sowie bei Bedarf Änderungen vereinbaren, mit dem die aus den §§ 40 bis 47 folgenden Rechte und Pflichten zusätzlich vertraglich geregelt werden, in dem im Zusammenhang ...
§ 50 KVBG Zeitlich gestreckte Stilllegung (vom 29.12.2023)
... treffen. (10) Ergibt die Überprüfung im Jahr 2026 gemäß § 47 Absatz 2 und den §§ 54 und 56, dass eine Überführung von Braunkohleanlagen in eine ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Kohleausstiegsgesetz
G. v. 08.08.2020 BGBl. I S. 1818; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 19.12.2022 BGBl. I S. 2479
Artikel 4 KAusG Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes
... Formel in Anlage 2 bestimmt wird. Ergibt die Überprüfung im Jahr 2026 gemäß § 47 Absatz 2 und den §§ 54 und 56 des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes, dass eine ...

Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften
G. v. 21.12.2020 BGBl. I S. 3138
Artikel 22 EEG2021-EG Änderung des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes
... durch die Wörter „Zeitlich gestreckte Stilllegung" ersetzt. 5. § 47 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 wird das Wort ... anzuwenden. (10) Ergibt die Überprüfung im Jahr 2026 gemäß § 47 Absatz 2 und den §§ 54 und 56, dass eine Überführung von Braunkohleanlagen in eine ...

Gesetz zur Beschleunigung des Braunkohleausstiegs im Rheinischen Revier
G. v. 19.12.2022 BGBl. I S. 2479
Artikel 1 BKohleRhABG Änderung des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes
... ist, wird wie folgt geändert: 1. In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 47 wie folgt gefasst: „§ 47 Überprüfung der vorzeitigen Stilllegung; ... In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 47 wie folgt gefasst: „ § 47 Überprüfung der vorzeitigen Stilllegung; Weiterbetrieb und Reserve". 2. ... „Absatz 1" die Wörter „oder Absatz 1a" eingefügt. 5. § 47 wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst:  ... geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: „ § 47 Überprüfung der vorzeitigen Stilllegung; Weiterbetrieb und Reserve". b) ...
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