Tools:
Update via:
Zitierungen von § 50 KVBG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 50 KVBG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
KVBG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 40 KVBG Stilllegung von Braunkohleanlagen (vom 01.01.2021)
... zu dem dort genannten Zeitpunkt (Überführungszeitpunkt) sowie nach Maßgabe des § 50 . (2) Der Anlagenbetreiber kann eine Braunkohleanlage vorbehaltlich und nach ...
Anlage 3 KVBG (zu § 50) Vergütung Zeitlich gestreckte Stilllegung (vom 01.01.2021)
... Vergütung von vorläufig Stillzulegenden Anlagen nach § 50 wird nach folgender Formel festgesetzt: [image:2020/2020I3203.gif|Formel (BGBl. 2020 I ...
Zitat in folgenden Normen
Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)
Artikel 1 G. v. 07.07.2005 BGBl. I S. 1970, 3621; zuletzt geändert durch Artikel 41 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 323
§ 23b EnWG Veröffentlichungen der Regulierungsbehörde; Festlegungskompetenz (vom 29.12.2023)
... Kraftwerksreserven der Transportnetzbetreiber Strom nach den §§ 13b, 13d, 13e, 13g und 50 des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes vom 8. August 2020 (BGBl. I S. 1818), das zuletzt durch Artikel 14 des Gesetzes vom 22. Dezember ...
Kohleausstiegsgesetz
G. v. 08.08.2020 BGBl. I S. 1818; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 19.12.2022 BGBl. I S. 2479
Artikel 10 KAusG Beihilferechtlicher Vorbehalt (vom 24.12.2022)
... worden ist, sowie die Regelungen zur Vergütung der Zeitlich gestreckten Stilllegung nach § 50 Absatz 1 Satz 2 des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes dürfen erst angewendet werden, wenn und soweit eine beihilferechtliche Genehmigung durch die ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften
G. v. 21.12.2020 BGBl. I S. 3138
Artikel 22 EEG2021-EG Änderung des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes
... 1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert: a) Die Angabe zu § 50 wird wie folgt gefasst: „§ 50 Zeitlich gestreckte Stilllegung". ... geändert: a) Die Angabe zu § 50 wird wie folgt gefasst: „ § 50 Zeitlich gestreckte Stilllegung". b) Folgende Angabe wird angefügt: ... „§ 13g Absatz 9 des Energiewirtschaftsgesetzes" durch die Angabe „ § 50 " ersetzt. b) In Absatz 2 Satz 2 werden die Wörter „in die ... durch die Wörter „Zeitlich gestreckte Stilllegung" ersetzt. 6. § 50 wird wie folgt gefasst: „§ 50 Zeitlich gestreckte Stilllegung ... Stilllegung" ersetzt. 6. § 50 wird wie folgt gefasst: „ § 50 Zeitlich gestreckte Stilllegung (1) Braunkohleanlagen werden, sofern und solange dies ... ersetzt. 9. Folgende Anlage wird angefügt: „Anlage 3 (zu § 50 ) Vergütung Zeitlich gestreckte Stilllegung Die Vergütung von vorläufig ... Stilllegung Die Vergütung von vorläufig Stillzulegenden Anlagen nach § 50 wird nach folgender Formel festgesetzt: [image:2020/2020I3203.gif|Formel (BGBl. 2020 I ...
Gesetz zur Anpassung des Energiewirtschaftsrechts an unionsrechtliche Vorgaben und zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 405
Artikel 14 EnWRAnpG 2024 Änderung des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes
... § 50 Absatz 9 Satz 2 und 3 des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes vom 8. August 2020 (BGBl. I S. 1818), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 19. Dezember ...
Gesetz zur Beschleunigung des Braunkohleausstiegs im Rheinischen Revier
G. v. 19.12.2022 BGBl. I S. 2479
Artikel 3 BKohleRhABG Änderung des Kohleausstiegsgesetzes
... worden ist, sowie die Regelungen zur Vergütung der Zeitlich gestreckten Stilllegung nach § 50 Absatz 1 Satz 2 des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes dürfen erst angewendet werden, wenn und soweit eine beihilferechtliche Genehmigung durch die ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/14076/v249807.htm