Bekanntmachung über das Inkrafttreten von Artikel 1 des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Pauschalreisevertragsrecht und zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit der Kammern im Bereich der Bundesrechtsanwaltsordnung, der Bundesnotarordnung, der Wirtschaftsprüferordnung und des Steuerberatungsgesetzes während der COVID-19-Pandemie (COVFRAGInkrB k.a.Abk.)

B. v. 06.08.2020 BGBl. I S. 1870 (Nr. 37); Geltung ab 31.07.2020
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Bekanntmachung
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Bekanntmachung ändert mWv. 31. Juli 2020 COVFRAG Artikel 3, EGBGB Artikel 240

Nach Artikel 3 Absatz 1 Satz 2 des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Pauschalreisevertragsrecht und zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit der Kammern im Bereich der Bundesrechtsanwaltsordnung, der Bundesnotarordnung, der Wirtschaftsprüferordnung und des Steuerberatungsgesetzes während der COVID-19-Pandemie vom 10. Juli 2020 (BGBl. I S. 1643) wird hiermit bekannt gegeben, dass die Europäische Kommission am 31. Juli 2020 festgestellt hat, dass die Regelungen über die ergänzende staatliche Absicherung von Reisegutscheinen gemäß Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe b des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union mit dem Binnenmarkt vereinbar sind. Artikel 1 des vorbezeichneten Gesetzes ist damit mit Wirkung vom 31. Juli 2020 in Kraft getreten.

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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

Im Auftrag Scheuer



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