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Artikel 7 - Gesetz zur weiteren Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie im Hinblick auf ein einheitliches elektronisches Format für Jahresfinanzberichte (TranspRLJABÄndRLUG k.a.Abk.)
Artikel 7 Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.
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- Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 18. August 2020.
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/14082/a249875.htm