Tools:
Update via:
Berichtigung der Groß-und-Außenhandelsmanagement-Kaufleute-Ausbildungsverordnung (GuAMKflAusbVBer k.a.Abk.)
Berichtigung
Die Anlage zur Groß-und-Außenhandelsmanagement-Kaufleute-Ausbildungsverordnung vom 19. März 2020 (BGBl. I S. 715) ist wie folgt zu berichtigen:
Abschnitt D laufende Nummer 6 muss wie folgt lauten:
".
Abschnitt D laufende Nummer 6 muss wie folgt lauten:
Lfd. Nr. | Teil des Ausbildungsberufsbildes | Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten | Zeitliche Richtwerte in Wochen im | |
1. bis 15. Monat | 16. bis 36. Monat | |||
1 | 2 | 3 | 4 | |
„6 | Elektronische Geschäftspro- zesse (E-Business) (§ 4 Absatz 5 Nummer 6) | a) E-Business-Systeme zur Ressourcenplanung und Verwaltung von Kundenbeziehungen in den Ge- schäftsprozessen anwenden und Ziele, Funktionen und Schnittstellen dieser Systeme darstellen b) Zusammenhänge zwischen Daten- und Warenfluss bei betrieblichen Prozessen herstellen und berück- sichtigen c) externe und interne elektronische Informations- und Kommunikationsquellen aus E-Business-Systemen für die Informationsbeschaffung auswählen und bei betrieblichen Prozessen nutzen sowie Standardsoft- ware und betriebsspezifische Software anwenden d) Daten und Informationen, insbesondere im Zusam- menhang mit Stammdatenmanagement, beschaffen, erfassen, vervollständigen, sichern und pflegen e) rechtliche Regelungen und betriebliche Vorgaben zum Datenschutz und zur IT-Sicherheit einhalten | 10 | |
f) Daten aus dem Warenwirtschaftssystem analysieren und Ergebnisse zur Steuerung des Warenflusses nut- zen g) Kennzahlen mit elektronischen Anwendungen ermit- teln | 8 |
Schlussformel
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Im Auftrag S. Halbach
Im Auftrag S. Halbach
Anzeige
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/14089/index.htm