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Berichtigung der Groß-und-Außenhandelsmanagement-Kaufleute-Ausbildungsverordnung (GuAMKflAusbVBer k.a.Abk.)

B. v. 05.08.2020 BGBl. I S. 1933 (Nr. 38); Geltung ab 01.08.2020

Berichtigung


Berichtigung ändert mWv. 1. August 2020 GuAMKflAusbV Anlage

Die Anlage zur Groß-und-Außenhandelsmanagement-Kaufleute-Ausbildungsverordnung vom 19. März 2020 (BGBl. I S. 715) ist wie folgt zu berichtigen:

Abschnitt D laufende Nummer 6 muss wie folgt lauten:

Lfd.
Nr.
Teil des
Ausbildungsberufsbildes
Zu vermittelnde
Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
Zeitliche Richtwerte
in Wochen im
1. bis 15.
Monat
16. bis 36.
Monat
1234
„6 Elektronische Geschäftspro-
zesse (E-Business)
(§ 4 Absatz 5 Nummer 6)
a) E-Business-Systeme zur Ressourcenplanung und
Verwaltung von Kundenbeziehungen in den Ge-
schäftsprozessen anwenden und Ziele, Funktionen
und Schnittstellen dieser Systeme darstellen
b) Zusammenhänge zwischen Daten- und Warenfluss
bei betrieblichen Prozessen herstellen und berück-
sichtigen
c) externe und interne elektronische Informations- und
Kommunikationsquellen aus E-Business-Systemen
für die Informationsbeschaffung auswählen und bei
betrieblichen Prozessen nutzen sowie Standardsoft-
ware und betriebsspezifische Software anwenden
d) Daten und Informationen, insbesondere im Zusam-
menhang mit Stammdatenmanagement, beschaffen,
erfassen, vervollständigen, sichern und pflegen
e) rechtliche Regelungen und betriebliche Vorgaben
zum Datenschutz und zur IT-Sicherheit einhalten
10  
f) Daten aus dem Warenwirtschaftssystem analysieren
und Ergebnisse zur Steuerung des Warenflusses nut-
zen
g) Kennzahlen mit elektronischen Anwendungen ermit-
teln
 8
".


Schlussformel



Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Im Auftrag S. Halbach

 
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