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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.12.2022 aufgehoben
>>> zur aktuellen Fassung oder >>> direkten Nachfolgeregelung
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Schlussformel - Vierte Verordnung über eine Lohnuntergrenze in der Arbeitnehmerüberlassung (4. AÜGLohnV k.a.Abk.)
V. v. 20.08.2020 BAnz AT 31.08.2020 V1
Geltung ab 01.09.2020 bis 31.12.2022; FNA: 810-31-3-4 Arbeitsförderung
Geltung ab 01.09.2020 bis 31.12.2022; FNA: 810-31-3-4 Arbeitsförderung
Schlussformel
Der Bundesminister für Arbeit und Soziales
Hubertus Heil
Hubertus Heil
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