Artikel 1 - Dritte Verordnung zur Änderung der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung und der Agrarzahlungen-Verpflichtungenverordnung (3. DirektZahlDurchfVuaÄndV k.a.Abk.)

Artikel 1 Änderung der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung


Artikel 1 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 25. September 2020 DirektZahlDurchfV § 31

In § 31 Absatz 4 der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung vom 3. November 2014 (BGBl. I S. 1690), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 24. September 2019 (BAnz AT 27.09.2019 V1) geändert worden ist, werden die Wörter „im Jahr 2019" jeweils durch die Wörter „im Jahr 2020" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 1 Dritte Verordnung zur Änderung der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung und der Agrarzahlungen-Verpflichtungenverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 3. DirektZahlDurchfVuaÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 3. DirektZahlDurchfVuaÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Vierte Verordnung zur Änderung der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung und der Agrarzahlungen-Verpflichtungenverordnung
V. v. 17.09.2021 BGBl. I S. 4302
Artikel 1 4. DirektZahlDurchfVuaÄndV Änderung der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung
... vom 3. November 2014 (BGBl. I S. 1690), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 22. September 2020 (BAnz AT 24.09.2020 V1 ) geändert worden ist, werden die Wörter „im Jahr 2020" jeweils durch die ...


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