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Zitierungen von § 39 GntVDDVCSVDV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 39 GntVDDVCSVDV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
GntVDDVCSVDV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 7 GntVDDVCSVDV Nachteilsausgleich (vom 01.01.2025)
... Behörde, die das Auswahlverfahren durchführt, 2. bei Prüfungen das nach § 39 zuständige Prüfungsamt. (3) Art und Umfang der Erleichterungen sind ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Verordnung zur Anpassung der Vorbereitungsdienste des Bundesministeriums des Innern und für Heimat
V. v. 15.01.2025 BGBl. 2025 I Nr. 18
Artikel 4 GKrimDVDVuaÄndV Änderung der Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst des Bundes - Fachrichtung digitale Verwaltung und Cyber-Sicherheit -
... Nummer 2 werden die Wörter „die Hochschule" durch die Wörter „das nach § 39 zuständige Prüfungsamt" ersetzt. 4. Dem § 9 wird folgender Absatz 5 ... Maßgeblich ist jeweils die Fassung, die bei Beginn des Studiums gilt." 16. § 39 wird wie folgt gefasst: „§ 39 Zuständigkeiten Für die ... des Studiums gilt." 16. § 39 wird wie folgt gefasst: „ § 39 Zuständigkeiten Für die Organisation und Durchführung der ...
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