... kein wesentlicher Unterschied zu den Leistungen besteht, die ersetzt werden." 29. § 81 wird wie folgt gefasst: „§ 81 Übergangsvorschrift Auf ... die ersetzt werden." 29. § 81 wird wie folgt gefasst: „ § 81 Übergangsvorschrift Auf Studierende, die das Studium vor dem 1. Januar 2025 ...