interne Verweise§ 2 WSF-ÜV Bestimmung der Entscheidungsorgane ... das Bundesministerium der Finanzen oder das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie nach § 2 Absatz 4 an sich gezogen haben, soweit sie nicht in die Zuständigkeit des ...
§ 3 WSF-ÜV Antragsregistrierung ... 21 des Stabilisierungsfondsgesetzes zulassen, wenn die beantragte Garantiesumme unter dem in § 2 Absatz 2 Nummer 1 genannten Wert liegt. (4) Soweit die Anträge nicht von der Kreditanstalt ...
§ 5 WSF-ÜV Entscheidungsvorschläge des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie ... Bundesministerium für Wirtschaft und Energie legt zu Anträgen von Unternehmen nach § 2 Absatz 2 und 4 dem Bundesministerium der Finanzen Entscheidungsvorschläge vor und setzt die Finanzagentur ... für Wirtschaft und Energie. (3) Zu Anträgen von Unternehmen nach § 2 Absatz 1 sowie zu Anträgen, über die der Wirtschaftsstabilisierungsfonds-Ausschuss nach § 21 Absatz 1 ...
Zitat in folgenden NormenWirtschaftsstabilisierungsfonds-Durchführungsverordnung (WSF-DV)
V. v. 01.10.2020 BGBl. I S. 2058; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 14.02.2024 BGBl. 2024 I Nr. 48
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