Bekanntmachung zur Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages (GO-BTÄndB k.a.Abk.)

B. v. 17.09.2020 BGBl. I S. 2067 (Nr. 44); Geltung ab 17.09.2020
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Bekanntmachung


Bekanntmachung ändert mWv. 17. September 2020 GO-BT § 126a

In § 126a Absatz 5 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli 1980 (BGBl. I S. 1237), zuletzt geändert laut Bekanntmachung vom 25. März 2020 (BGBl. I S. 764), wird die Angabe „30. September" durch die Angabe „31. Dezember" ersetzt.

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