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Artikel 1 - Gesetz zur finanziellen Entlastung der Kommunen und der neuen Länder (KomEnlaG k.a.Abk.)
Artikel 1 Gesetz zum Ausgleich von Gewerbesteuermindereinnahmen der Gemeinden infolge der COVID-19-Pandemie durch Bund und Länder
(gesamter Text siehe Gesetz zum Ausgleich von Gewerbesteuermindereinnahmen der Gemeinden infolge der COVID-19-Pandemie durch Bund und Länder)
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Zitierungen von Artikel 1 Gesetz zur finanziellen Entlastung der Kommunen und der neuen Länder
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 KomEnlaG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
KomEnlaG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
Artikel 5 KomEnlaG Inkrafttreten
... Die Artikel 1 bis 3 treten am Tag nach der Verkündung in Kraft. (2) Artikel 4 tritt am 1. Januar ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/14153/a252341.htm