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Artikel 5 - Gesetz zur finanziellen Entlastung der Kommunen und der neuen Länder (KomEnlaG k.a.Abk.)

Artikel 5 Inkrafttreten



(1) Die Artikel 1 bis 3 treten am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.

(2) Artikel 4 tritt am 1. Januar 2021 in Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 14. Oktober 2020.

 
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