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Zitierungen von § 16 NotAktVV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 16 NotAktVV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
NotAktVV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 9 NotAktVV Angaben im Urkundenverzeichnis
... (§ 15), 7. gegebenenfalls weitere Angaben zu Verfügungen von Todes wegen ( § 16 ) und 8. gegebenenfalls sonstige Angaben (§ ...
§ 20 NotAktVV Persönliche Bestätigung (vom 01.01.2022)
... Angaben zu Verfügungen von Todes wegen nach § 9 Nummer 7, soweit es sich um Angaben nach § 16 Absatz 1 handelt, und von weiteren Angaben nach § 9 Nummer 8 oder 3. Änderungen und ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Führung notarieller Akten und Verzeichnisse, der Notarfachprüfungsverordnung, der Notarverzeichnis- und -postfachverordnung, der Rechtsanwaltsverzeichnis- und -postfachverordnung und der Patentanwaltsausbildungs- und -prüfungsverordnung sowie zur Einführung der Patentanwaltsverzeichnisverordnung
V. v. 17.12.2021 BGBl. I S. 5219
Artikel 1 PatAnwVVEVuaÄndV Änderung der Verordnung über die Führung notarieller Akten und Verzeichnisse
... durch das Wort „Bundesnotarkammer" ersetzt. 5. § 16 Absatz 1 wird wie folgt gefasst: „(1) Ist Gegenstand der Eintragung eine Verfügung ... Angaben zu Verfügungen von Todes wegen nach § 9 Nummer 7, soweit es sich um Angaben nach § 16 Absatz 1 handelt, und von weiteren Angaben nach § 9 Nummer 8 oder". 8. In § 25 ...
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