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Zitierungen von § 35 NotAktVV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 35 NotAktVV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in NotAktVV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Beurkundungsgesetz (BeurkG)
G. v. 28.08.1969 BGBl. I S. 1513; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 08.10.2023 BGBl. 2023 I Nr. 271
§ 45b BeurkG Verwahrung und Aushändigung elektronischer Urkunden (vom 01.08.2022)
... verlangt wird. Die Verwahrung kann nur verlangt werden, wenn das Dokument den nach § 35 Absatz 4 der Verordnung über die Führung notarieller Akten und Verzeichnisse zu beachtenden Vorgaben für die Einstellung elektronischer Dokumente in die elektronische ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zum Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 168/2007 zur Errichtung einer Agentur der Europäischen Union für Grundrechte und zur Inbetriebnahme der elektronischen Urkundensammlung
G. v. 21.12.2021 BGBl. 2021 II S. 1282
Artikel 5 GReAEVG Änderung der Verordnung über die Führung notarieller Akten und Verzeichnisse
... 39a Übergangsvorschrift § 2 Nummer 1 bis 4 sowie die §§ 31 bis 39 sind erst ab dem 1. Juli 2022 anzuwenden." 3. Dem § 50 Absatz 1 wird ...

Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG)
G. v. 05.07.2021 BGBl. I S. 3338; zuletzt geändert durch Artikel 10 G. v. 20.07.2022 BGBl. I S. 1166
Artikel 4 DiRUG Änderung des Beurkundungsgesetzes
... die Verwahrung verlangt wird. Die Verwahrung kann nur verlangt werden, wenn das Dokument den nach § 35 Absatz 4 der Verordnung über die Führung notarieller Akten und Verzeichnisse zu beachtenden Vorgaben für die Einstellung elektronischer Dokumente in die elektronische ...

Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Führung notarieller Akten und Verzeichnisse, der Notarfachprüfungsverordnung, der Notarverzeichnis- und -postfachverordnung, der Rechtsanwaltsverzeichnis- und -postfachverordnung und der Patentanwaltsausbildungs- und -prüfungsverordnung sowie zur Einführung der Patentanwaltsverzeichnisverordnung
V. v. 17.12.2021 BGBl. I S. 5219
Artikel 1 PatAnwVVEVuaÄndV Änderung der Verordnung über die Führung notarieller Akten und Verzeichnisse
... durch das Wort „Bundesnotarkammer" ersetzt. 9. In § 35 Absatz 4 Satz 2 werden die Wörter „Urkundenarchivbehörde im Verkündungsblatt der ...
Artikel 2 PatAnwVVEVuaÄndV Weitere Änderung der Verordnung über die Führung notarieller Akten und Verzeichnisse
... die Wörter „oder einer elektronischen Niederschrift" eingefügt. 8. § 35 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 2 werden nach dem Wort ...
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