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Zitierungen von § 51 NotAktVV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 51 NotAktVV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
NotAktVV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zum Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 168/2007 zur Errichtung einer Agentur der Europäischen Union für Grundrechte und zur Inbetriebnahme der elektronischen Urkundensammlung
G. v. 21.12.2021 BGBl. 2021 II S. 1282
Artikel 5 GReAEVG Änderung der Verordnung über die Führung notarieller Akten und Verzeichnisse
... auf vom 1. Januar bis zum 30. Juni 2022 erstellte Unterlagen nicht anzuwenden." 4. § 51 Absatz 1 wird wie folgt geändert: a) In dem Satzteil vor Nummer 1 werden die Wörter ...
Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Führung notarieller Akten und Verzeichnisse, der Notarfachprüfungsverordnung, der Notarverzeichnis- und -postfachverordnung, der Rechtsanwaltsverzeichnis- und -postfachverordnung und der Patentanwaltsausbildungs- und -prüfungsverordnung sowie zur Einführung der Patentanwaltsverzeichnisverordnung
V. v. 17.12.2021 BGBl. I S. 5219
Artikel 1 PatAnwVVEVuaÄndV Änderung der Verordnung über die Führung notarieller Akten und Verzeichnisse
... in ihrem Verkündungsblatt" ersetzt. 10. § 50 Absatz 2 Nummer 5 und § 51 Absatz 2 Nummer 5 werden jeweils wie folgt gefasst: „5. für die in der Generalakte verwahrten ...
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