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Zitierungen von § 55 NotAktVV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 55 NotAktVV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in NotAktVV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 58 NotAktVV Einräumung und Überleitung der technischen Zugangsberechtigung (vom 01.01.2022)
... Die technische Zugangsberechtigung zum Elektronischen Urkundenarchiv nach § 55 Absatz 1 soll in dem Fall, in dem zuvor eine andere Stelle für die Verwahrung der elektronischen ... von dieser Stelle übergeleitet werden. (2) Die technische Zugangsberechtigung nach § 55 Absatz 2 soll von der nach § 55 Absatz 1 zugangsberechtigten Person eingeräumt werden.  ... (2) Die technische Zugangsberechtigung nach § 55 Absatz 2 soll von der nach § 55 Absatz 1 zugangsberechtigten Person eingeräumt werden. (3) Die technische ... Person eingeräumt werden. (3) Die technische Zugangsberechtigung nach § 55 Absatz 3 soll von der zuvor für die Verwahrung der elektronischen Aufzeichnungen zuständigen ... Stelle übergeleitet werden. (4) Die technische Zugangsberechtigung nach § 55 Absatz 4 ist durch die für die Verwahrung der elektronischen Aufzeichnungen zuständige Stelle ... werden. (5) Wird die technische Zugangsberechtigung in den Fällen des § 55 Absatz 1 bis 3 nicht durch die in den Absätzen 1 bis 3 bezeichneten Stellen übergeleitet oder ...
§ 59 NotAktVV Wegfall und Entziehung der technischen Zugangsberechtigung (vom 01.01.2022)
... sicherzustellen, dass eine technische Zugangsberechtigung endet, wenn 1. im Fall des § 55 Absatz 1 das Amt erlischt oder der Amtssitz in einen anderen Amtsgerichtsbezirk verlegt wird, 2. ... oder der Amtssitz in einen anderen Amtsgerichtsbezirk verlegt wird, 2. im Fall des § 55 Absatz 2 oder 3 die Vertretung endet und 3. im Fall des § 55 Absatz 4 die für die Verwahrung ... 2. im Fall des § 55 Absatz 2 oder 3 die Vertretung endet und 3. im Fall des § 55 Absatz 4 die für die Verwahrung der elektronischen Aufzeichnungen zuständige Stelle wechselt. ... zuständige Stelle wechselt. (2) Die technische Zugangsberechtigung nach § 55 Absatz 2 soll im Fall einer ständigen Vertretung von der nach § 55 Absatz 1 zugangsberechtigten ... nach § 55 Absatz 2 soll im Fall einer ständigen Vertretung von der nach § 55 Absatz 1 zugangsberechtigten Person vorübergehend entzogen werden, solange keine Amtsbefugnis nach ... 1 Satz 1 der Bundesnotarordnung besteht. (3) Eine technische Zugangsberechtigung nach § 55 Absatz 4 kann jederzeit durch die für die Verwahrung der elektronischen Aufzeichnungen zuständige ... Zugang geboten ist. Weitere technische Zugangsberechtigungen und Befugnisse im Sinne des § 55 Absatz 4 und des § 58 Absatz 4 Satz 2 bleiben von der Entziehung der Zugangsberechtigung nach Satz 1 ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Führung notarieller Akten und Verzeichnisse, der Notarfachprüfungsverordnung, der Notarverzeichnis- und -postfachverordnung, der Rechtsanwaltsverzeichnis- und -postfachverordnung und der Patentanwaltsausbildungs- und -prüfungsverordnung sowie zur Einführung der Patentanwaltsverzeichnisverordnung
V. v. 17.12.2021 BGBl. I S. 5219
Artikel 1 PatAnwVVEVuaÄndV Änderung der Verordnung über die Führung notarieller Akten und Verzeichnisse
... des Elektronischen Urkundenarchivs und des Elektronischen Notariatsaktenspeichers § 55 Technische Zugangsberechtigung zum Elektronischen Urkundenarchiv und zum Elektronischen ... Sinne der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung berücksichtigen. § 55 Technische Zugangsberechtigung zum Elektronischen Urkundenarchiv und zum Elektronischen ... (1) Die technische Zugangsberechtigung zum Elektronischen Urkundenarchiv nach § 55 Absatz 1 soll in dem Fall, in dem zuvor eine andere Stelle für die Verwahrung der elektronischen ... dieser Stelle übergeleitet werden. (2) Die technische Zugangsberechtigung nach § 55 Absatz 2 soll von der nach § 55 Absatz 1 zugangsberechtigten Person eingeräumt werden.  ... (2) Die technische Zugangsberechtigung nach § 55 Absatz 2 soll von der nach § 55 Absatz 1 zugangsberechtigten Person eingeräumt werden. (3) Die technische ... Person eingeräumt werden. (3) Die technische Zugangsberechtigung nach § 55 Absatz 3 soll von der zuvor für die Verwahrung der elektronischen Aufzeichnungen zuständigen ... Stelle übergeleitet werden. (4) Die technische Zugangsberechtigung nach § 55 Absatz 4 ist durch die für die Verwahrung der elektronischen Aufzeichnungen zuständige Stelle ... werden. (5) Wird die technische Zugangsberechtigung in den Fällen des § 55 Absatz 1 bis 3 nicht durch die in den Absätzen 1 bis 3 bezeichneten Stellen übergeleitet oder ... sicherzustellen, dass eine technische Zugangsberechtigung endet, wenn 1. im Fall des § 55 Absatz 1 das Amt erlischt oder der Amtssitz in einen anderen Amtsgerichtsbezirk verlegt wird,  ... oder der Amtssitz in einen anderen Amtsgerichtsbezirk verlegt wird, 2. im Fall des § 55 Absatz 2 oder 3 die Vertretung endet und 3. im Fall des § 55 Absatz 4 die für die Verwahrung ... 2. im Fall des § 55 Absatz 2 oder 3 die Vertretung endet und 3. im Fall des § 55 Absatz 4 die für die Verwahrung der elektronischen Aufzeichnungen zuständige Stelle wechselt. ... zuständige Stelle wechselt. (2) Die technische Zugangsberechtigung nach § 55 Absatz 2 soll im Fall einer ständigen Vertretung von der nach § 55 Absatz 1 zugangsberechtigten ... nach § 55 Absatz 2 soll im Fall einer ständigen Vertretung von der nach § 55 Absatz 1 zugangsberechtigten Person vorübergehend entzogen werden, solange keine Amtsbefugnis nach ... 1 Satz 1 der Bundesnotarordnung besteht. (3) Eine technische Zugangsberechtigung nach § 55 Absatz 4 kann jederzeit durch die für die Verwahrung der elektronischen Aufzeichnungen zuständige ... ein Zugang geboten ist. Weitere technische Zugangsberechtigungen und Befugnisse im Sinne des § 55 Absatz 4 und des § 58 Absatz 4 Satz 2 bleiben von der Entziehung der Zugangsberechtigung nach Satz 1 ...