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Artikel 1 - Verordnung über die Führung notarieller Akten und Verzeichnisse sowie zur Änderung der Verordnung über die notarielle Fachprüfung (NotAktVVEV k.a.Abk.)
Artikel 1 Verordnung über die Führung notarieller Akten und Verzeichnisse
Artikel 1 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2022 NotAktVV mWv. 29. Oktober 2020
Zitierungen von Artikel 1 Verordnung über die Führung notarieller Akten und Verzeichnisse sowie zur Änderung der Verordnung über die notarielle Fachprüfung
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 NotAktVVEV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
NotAktVVEV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
Artikel 3 NotAktVVEV Inkrafttreten
... 2022 in Kraft. (2) Am Tag nach der Verkündung treten in Kraft: 1. in Artikel 1 die §§ 4, 5 Absatz 1 und 2, § 6, Abschnitt 6, mit Ausnahme des § 41 Absatz 4 ...
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