Tools:
Update via:
Artikel 3 - Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes und des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie (BWahlGuaÄndG k.a.Abk.)
Artikel 3 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft. Artikel 1 tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2021 außer Kraft.
---
---
- *)
- Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 5. November 2020.
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/14193/a253992.htm