Zitierungen von § 47 EBO

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 47 EBO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EBO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Triebfahrzeugführerscheinverordnung (TfV)
Artikel 1 V. v. 29.04.2011 BGBl. I S. 705, 1010; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 30.11.2023 BGBl. 2023 I Nr. 345, 2024 I Nr. 177
§ 15 TfV Voraussetzungen für die Anerkennung als Prüfer oder als Prüfstelle für Triebfahrzeugführer (vom 01.01.2024)
...  b) eine Tätigkeit als Leitender oder Aufsichtführender im Betrieb der Bahn nach § 47 Absatz 1 Nummer 1 der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung mit einer Dauer von insgesamt mindestens einem Jahr, c) eine Tätigkeit als ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Elfte Verordnung zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften
V. v. 10.10.2016 BGBl. I S. 2242
Artikel 1 11. ERÄndV Änderung der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung
... (BGBl. I S. 1757) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 47 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:  ...

Gesetz zum Abbau verzichtbarer Anordnungen der Schriftform im Verwaltungsrecht des Bundes
G. v. 29.03.2017 BGBl. I S. 626
Artikel 174 SchriftVG Änderung der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung
...  In § 47 Absatz 4 der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung vom 8. Mai 1967 (BGBl. 1967 II S. 1563), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 10. ...

Verordnung zur Änderung von Vorschriften zum Triebfahrzeugführerschein
V. v. 30.11.2023 BGBl. 2023 I Nr. 345, 2024 I Nr. 177
Artikel 1 TfVÄndV Änderung der Triebfahrzeugführerscheinverordnung (vom 01.01.2024)
... b) eine Tätigkeit als Leitender oder Aufsichtführender im Betrieb der Bahn nach § 47 Absatz 1 Nummer 1 der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung mit einer Dauer von insgesamt mindestens einem Jahr, c) eine Tätigkeit als ...

Zwölfte Verordnung zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften
V. v. 26.07.2017 BGBl. I S. 3054
Artikel 2 12. ERÄndV Änderung der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung
... wenn festgestellt ist, dass der Zustand des Fahrzeugs dies zulässt." 2. In § 47 Absatz 1 Nummer 3 wird vor dem Wort „Fahrdienstleiter" das Komma ...


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