Artikel 1 - Erstes Gesetz zur Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (1. BEHGÄndG k.a.Abk.)

Artikel 1 Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes


Artikel 1 wird in 3 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 10. November 2020 BEHG § 2, § 3, § 7, § 10, § 11

Das Brennstoffemissionshandelsgesetz vom 12. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2728) wird wie folgt geändert:

1.
In § 2 Absatz 2 Satz 1 wird nach der Angabe „§ 38 Absatz 1," die Angabe „§ 40 Absatz 1," eingefügt.

2.
§ 3 wird wie folgt geändert:

a)
In Nummer 3 werden nach dem Wort „anschließt;" die Wörter „in den Fällen des § 7 Absatz 4 Satz 1 des Energiesteuergesetzes tritt der Dritte (Einlagerer) als Verantwortlicher an die Stelle des Steuerlagerinhabers;" eingefügt.

b)
Nummer 7 wird wie folgt gefasst:

„7.
Kombinierte Nomenklatur:

die Warennomenklatur nach Artikel 1 der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif (ABl. L 256 vom 7.9.1987, S. 1; L 341 vom 3.12.1987, S. 38; L 378 vom 31.12.1987, S. 120; L 130 vom 26.5.1988, S. 42; L 151 vom 8.6.2016, S. 22) in der durch die Durchführungsverordnung (EU) 2017/1925 (ABl. L 282 vom 31.10.2017, S. 1) geänderten, am 1. Januar 2018 geltenden Fassung;".

3.
In § 7 Absatz 4 Nummer 2 werden nach dem Wort „Nachhaltigkeitsnachweis" die Wörter „sowie Klärschlämme" eingefügt.

4.
§ 10 Absatz 2 wird wie folgt geändert:

a)
Satz 2 wird wie folgt geändert:

aa)
In Nummer 1 wird die Angabe „10" durch die Angabe „25" ersetzt.

bb)
In Nummer 2 wird die Angabe „20" durch die Angabe „30" ersetzt.

cc)
In Nummer 3 wird die Angabe „25" durch die Angabe „35" ersetzt.

dd)
In Nummer 4 wird die Angabe „30" durch die Angabe „45" ersetzt.

ee)
In Nummer 5 wird die Angabe „35" durch die Angabe „55" ersetzt.

b)
In Satz 3 wird die Angabe „28. Februar" durch die Angabe „30. September" ersetzt.

c)
In Satz 4 wird die Angabe „35" durch die Angabe „55" und die Angabe „60" durch die Angabe „65" ersetzt.

5.
In § 11 Absatz 3 Satz 1 werden die Wörter „für die Zeit ab dem 1. Januar 2022" gestrichen und werden die Wörter „EU-weiten und internationalen" durch das Wort „grenzüberschreitenden" ersetzt.

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers



 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitierungen von Artikel 1 Erstes Gesetz zur Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 1. BEHGÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 1. BEHGÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

BEHG-Carbon-Leakage-Verordnung (BECV)
V. v. 21.07.2021 BGBl. I S. 3129
Eingangsformel BECV
... Brennstoffemissionshandelsgesetzes vom 12. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2728), dessen Satz 1 durch Artikel 1 Nummer 5 des Gesetzes vom 3. November 2020 (BGBl. I S. 2291 ) geändert worden ist, verordnet die Bundesregierung unter Berücksichtigung des ...

Emissionsberichterstattungsverordnung 2022 (EBeV 2022)
V. v. 17.12.2020 BGBl. I S. 3016; zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 20.02.2023 BGBl. 2023 I Nr. 47
Eingangsformel EBeV 2022
... vom 12. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2728), von denen § 7 Absatz 4 Nummer 2 durch Artikel 1 Nummer 3 des Gesetzes vom 3. November 2020 (BGBl. I S. 2291 ) geändert worden ist, verordnet die ...
 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitate in Änderungsvorschriften

Zweites Gesetz zur Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes
G. v. 09.11.2022 BGBl. I S. 2006
Artikel 1 2. BEHGÄndG Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes
... Brennstoffemissionshandelsgesetz vom 12. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2728), das durch Artikel 1 des Gesetzes vom 3. November 2020 (BGBl. I S. 2291 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In der ...


Vorschriftensuche

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed