Zitierungen von § 21 ATA-OTA-APrV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 21 ATA-OTA-APrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ATA-OTA-APrV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 56 ATA-OTA-APrV Eignungsprüfung als staatliche Prüfung
... in diesem Unterabschnitt nichts anderes bestimmt ist, gelten für die Eignungsprüfung die §§ 21 bis 25 und 49 ...
§ 67 ATA-OTA-APrV Kenntnisprüfung als staatliche Prüfung
... in diesem Unterabschnitt nichts anderes bestimmt ist, gelten für die Kenntnisprüfung die §§ 21 bis 25 und 49 ...
§ 94 ATA-OTA-APrV Durchführung und Inhalt der Nachprüfung
... in diesem Teil nichts anderes bestimmt ist, gelten die §§ 12 bis 27 und 49 für die Nachprüfung ...


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