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Zitierungen von § 24 ATA-OTA-APrV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 24 ATA-OTA-APrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
ATA-OTA-APrV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 56 ATA-OTA-APrV Eignungsprüfung als staatliche Prüfung
... nichts anderes bestimmt ist, gelten für die Eignungsprüfung die §§ 21 bis 25 und 49 ...
§ 67 ATA-OTA-APrV Kenntnisprüfung als staatliche Prüfung
... nichts anderes bestimmt ist, gelten für die Kenntnisprüfung die §§ 21 bis 25 und 49 ...
§ 94 ATA-OTA-APrV Durchführung und Inhalt der Nachprüfung
... in diesem Teil nichts anderes bestimmt ist, gelten die §§ 12 bis 27 und 49 für die Nachprüfung ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/14202/v254065.htm