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Zitierungen von § 103 ATA-OTA-APrV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 103 ATA-OTA-APrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
ATA-OTA-APrV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Heilberufe-Prüfungsrechtmodernisierungsverordnung
V. v. 07.06.2023 BGBl. 2023 I Nr. 148
Artikel 3 HeilbPrüfMV Änderung der Anästhesietechnische- und Operationstechnische-Assistenten-Ausbildungs- und -Prüfungsverordnung
... der Nachprüfung anwesend sein; ihr oder ihm steht ein Fragerecht zu." 20. Dem § 103 wird folgender Absatz 3 angefügt: „(3) Die Wiederholungsprüfung muss ...
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