Eingangsformel - Verordnung zur Ablösung der Heilverfahrensverordnung (HeilVfVNRV k.a.Abk.)

V. v. 09.11.2020 BGBl. I S. 2349 (Nr. 51); Geltung ab 14.11.2020

Eingangsformel



Es verordnen

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das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen auf Grund des § 33 Absatz 5 des Beamtenversorgungsgesetzes, der zuletzt durch Artikel 9 Nummer 23 des Gesetzes vom 9. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2053) geändert worden ist, und

-
das Bundesministerium der Verteidigung im Einvernehmen mit dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat und dem Bundesministerium der Finanzen auf Grund des § 69a Absatz 7 des Bundesbesoldungsgesetzes, der durch Artikel 1 Nummer 19 des Gesetzes vom 3. Dezember 2015 (BGBl. I S. 2163) eingefügt worden ist:



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