Eingangsformel - Zehnte Verordnung zur Änderung der Verordnung über Ausnahmen von straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit Überlänge (10. LKWÜberlStVAusnVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 06.11.2020 BAnz AT 13.11.2020 V1; Geltung ab 14.11.2020
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Eingangsformel



Auf Grund des § 6 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe c, Nummer 2 Buchstabe a, c, k und x und Nummer 3 einleitender Satzteil, jeweils in Verbindung mit Absatz 3, des Straßenverkehrsgesetzes, von denen § 6 Absatz 1 in dem Satzteil vor Nummer 1 zuletzt durch Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa des Gesetzes vom 28. November 2014 (BGBl. I S. 1802) geändert und § 6 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe x durch Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc des Gesetzes vom 3. Mai 2005 (BGBl. I S. 1221) eingefügt worden sind, verordnet das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur nach Anhörung der zuständigen obersten Landesbehörden:



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