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Artikel 2 - Gesetz zur aktuellen Anpassung des Freizügigkeitsgesetzes/EU und weiterer Vorschriften an das Unionsrecht (FreizügG/EU-AnpG k.a.Abk.)
Artikel 2 Änderung der Aufenthaltsverordnung
Artikel 2 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 24. November 2020 AufenthV § 47, § 50, § 58, § 59
Die Aufenthaltsverordnung vom 25. November 2004 (BGBl. I S. 2945), die zuletzt durch Artikel 170 der Verordnung vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1328) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- § 47 wird wie folgt geändert:
- a)
- Absatz 3 wird wie folgt gefasst:„(3) Für die Ausstellung einer Aufenthaltskarte (§ 5 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 7 des Freizügigkeitsgesetzes/EU), einer Daueraufenthaltskarte (§ 5 Absatz 5 Satz 2 des Freizügigkeitsgesetzes/EU), eines Aufenthaltsdokuments-GB (§ 16 Absatz 2 Satz 1 des Freizügigkeitsgesetzes/EU) und eines Aufenthaltsdokuments für Grenzgänger-GB (§ 16 Absatz 3 des Freizügigkeitsgesetzes/EU) ist jeweils eine Gebühr in Höhe der für die Ausstellung von Personalausweisen an Deutsche erhobenen Gebühr zu erheben. Hiervon abweichend wird ein Aufenthaltsdokument-GB an bisherige Inhaber einer Daueraufenthaltskarte gebührenfrei ausgestellt. Wird die Aufenthaltskarte oder die Daueraufenthaltskarte für eine Person ausgestellt, die
- 1.
- zum Zeitpunkt der Mitteilung der erforderlichen Angaben nach § 5 Absatz 1 Satz 1 oder § 16 Absatz 2 Satz 2 und 3 des Freizügigkeitsgesetzes/EU oder
- 2.
- zum Zeitpunkt der Antragstellung nach § 5 Absatz 5 Satz 2, § 16 Absatz 3 oder 4 oder § 11 Absatz 4 Satz 2 des Freizügigkeitsgesetzes/EU in Verbindung mit § 81 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes
- b)
- Absatz 4 wird aufgehoben.
- 2.
- In § 50 Absatz 1 Satz 1 wird die Angabe „und 4" gestrichen.
- 3.
- In § 58 Satz 1 Nummer 13 und 14 werden jeweils die Wörter „§ 11 Absatz 1 Satz 6" durch die Wörter „§ 11 Absatz 3 Satz 3" ersetzt.
- 4.
- In § 59 Absatz 2 Satz 1 wird die Angabe „§ 11 Absatz 1" durch die Wörter „§ 11 Absatz 3 Satz 1" ersetzt.
Zitierungen von Artikel 2 Gesetz zur aktuellen Anpassung des Freizügigkeitsgesetzes/EU und weiterer Vorschriften an das Unionsrecht
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 FreizügG/EU-AnpG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
FreizügG/EU-AnpG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Achtzehnte Verordnung zur Änderung der Aufenthaltsverordnung (18. AufenthVÄndV)
V. v. 26.11.2020 BGBl. I S. 2606
Artikel 1 18. AufenthVÄndV Änderung der Aufenthaltsverordnung
... Aufenthaltsverordnung vom 25. November 2004 (BGBl. I S. 2945), die zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 12. November 2020 (BGBl. I S. 2416 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. Die Inhaltsübersicht ...
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