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§ 3 - UVP-Portale-Verordnung (UVPPortV)

Artikel 1 V. v. 11.11.2020 BGBl. I S. 2428 (Nr. 53)
Geltung ab 24.11.2020, abweichend siehe Artikel 4; FNA: 2129-20-3 Umweltschutz
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§ 3 Funktionen der zentralen Internetportale



(1) Zur Ermöglichung eines einfachen Zugangs zu den Daten werden die zentralen Internetportale von der portalbetreibenden Behörde so aufgebaut und betrieben, dass sie die folgenden Funktionen umfassen:

1.
einen kosten- und anmeldefreien Zugang,

2.
eine interaktive Kartenansicht, auf der die Vorhaben markiert sind,

3.
eine Listenansicht aller Vorhaben, in der zu jedem Vorhaben angezeigt werden

a)
die jeweilige Bezeichnung des Vorhabens und

b)
die allgemein verständliche Bezeichnung der Kategorie des Vorhabens,

4.
eine Vorhaben-Detailseite, auf der gesammelt zu einem Vorhaben angezeigt werden

a)
die in Nummer 3 genannten Bezeichnungen,

b)
eine kurze Beschreibung des Vorhabens und

c)
die im Sinne des § 20 Absatz 2 Satz 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung zuständige Behörde sowie ihre Kontaktdaten,

5.
eine Suchfunktion in der Listenansicht aller Vorhaben, mit der Vorhaben nach der Vorhabenbezeichnung gesucht werden können, und

6.
eine Filterfunktion in der Listenansicht aller Vorhaben, mit der Vorhaben nach der Vorhabenkategorie gefiltert werden können.

(2) Die portalbetreibende Behörde kann weitere Funktionen im zentralen Internetportal zur Verfügung stellen, insbesondere um dem technischen Fortschritt Rechnung zu tragen und den Zugang zu den Daten weiter zu erleichtern.



 

Zitierungen von § 3 UVPPortV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 3 UVPPortV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in UVPPortV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 4 UVPPortV Art und Weise der Zugänglichmachung der Daten
... durch einen entsprechenden Aufbau und Betrieb des zentralen Internetportals nach Maßgabe des § 3 Absatz 1 sicher, dass die im Sinne des § 20 Absatz 2 Satz 1 des Gesetzes über die ...
 
Zitat in folgenden Normen

Verordnung zum Erlass einer Verordnung über zentrale Internetportale des Bundes und der Länder im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung, zur Änderung der Verordnung über das Genehmigungsverfahren und zur Änderung der Atomrechtlichen Verfahrensverordnung
V. v. 11.11.2020 BGBl. I S. 2428
Artikel 4 UVPPortVEV Inkrafttreten
... vorbehaltlich des Absatzes 2 am Tag nach der Verkündung in Kraft. (2) Artikel 1 § 3 tritt am 1. November 2021 in ...