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Artikel 1 - Verordnung zum Erlass einer Verordnung über zentrale Internetportale des Bundes und der Länder im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung, zur Änderung der Verordnung über das Genehmigungsverfahren und zur Änderung der Atomrechtlichen Verfahrensverordnung (UVPPortVEV k.a.Abk.)
Artikel 1 Verordnung über zentrale Internetportale des Bundes und der Länder im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung
Artikel 1 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 24. November 2020 UVPPortV mWv. 1. November 2021
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Zitierungen von Artikel 1 Verordnung zum Erlass einer Verordnung über zentrale Internetportale des Bundes und der Länder im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung, zur Änderung der Verordnung über das Genehmigungsverfahren und zur Änderung der Atomrechtlichen Verfahrensverordnung
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 UVPPortVEV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
UVPPortVEV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
Artikel 4 UVPPortVEV Inkrafttreten
... tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 am Tag nach der Verkündung in Kraft. (2) Artikel 1 § 3 tritt am 1. November 2021 in ...
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