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Artikel 4 - Verordnung zum Erlass einer Verordnung über zentrale Internetportale des Bundes und der Länder im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung, zur Änderung der Verordnung über das Genehmigungsverfahren und zur Änderung der Atomrechtlichen Verfahrensverordnung (UVPPortVEV k.a.Abk.)

Artikel 4 Inkrafttreten



(1) Diese Verordnung tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.

(2) Artikel 1 § 3 tritt am 1. November 2021 in Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 23. November 2020.

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