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Artikel 8 - Sechzigstes Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches - Modernisierung des Schriftenbegriffs und anderer Begriffe sowie Erweiterung der Strafbarkeit nach den §§ 86, 86a, 111 und 130 des Strafgesetzbuches bei Handlungen im Ausland (60. StGBÄndG k.a.Abk.)
Artikel 8 Änderung des Rennwett- und Lotteriegesetzes
In § 7 Absatz 2 Nummer 1 des Rennwett- und Lotteriegesetzes in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 611-14, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel 29 des Gesetzes vom 12. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2451) geändert worden ist, werden die Wörter „von Schriften, Ton- oder Bildträgern, Abbildungen oder Darstellungen" durch die Wörter „eines Inhalts (§ 11 Absatz 3 des Strafgesetzbuches)" ersetzt.
Zitierungen von Artikel 8 Sechzigstes Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches - Modernisierung des Schriftenbegriffs und anderer Begriffe sowie Erweiterung der Strafbarkeit nach den §§ 86, 86a, 111 und 130 des Strafgesetzbuches bei Handlungen im Ausland
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 8 60. StGBÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
60. StGBÄndG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Bekanntmachung über das Inkrafttreten von Teilen des Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften
B. v. 18.01.2021 BGBl. I S. 97
Bekanntmachung EMobStFGIB
... Teil III, Gliederungsnummer 611-14, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel 8 des Gesetzes vom 30. November 2020 (BGBl. I S. 2600 ) geändert worden ist, ist damit nun in der Fassung der Artikel 29 und 30 des Gesetzes zur ...
Gesetz zur Änderung des Rennwett- und Lotteriegesetzes und der Ausführungsbestimmungen zum Rennwett- und Lotteriegesetz
G. v. 25.06.2021 BGBl. I S. 2065
Artikel 4 RennwLottGNeuRG Inkrafttreten, Außerkrafttreten
... Teil III, Gliederungsnummer 611-14, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel 8 des Gesetzes vom 30. November 2020 (BGBl. I S. 2600 ) geändert worden ist und die Rennwett- und Lotteriegesetz-Zuständigkeitsverordnung vom ...
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