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§ 12 - Fachagrarwirt-Baumpflege-Prüfungsverordnung (FABaumPflPrV)

V. v. 02.12.2020 BGBl. I S. 2643 (Nr. 58)
Geltung ab 01.01.2021; FNA: 806-22-6-66 Berufliche Bildung

§ 12 Prüfungsbestandteile



Die Prüfung besteht aus

1.
einer Fallstudie nach § 13 und

2.
einer schriftlichen Prüfung nach § 14.



 

Zitierungen von § 12 FABaumPflPrV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 12 FABaumPflPrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in FABaumPflPrV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 19 FABaumPflPrV Bewertungen in den Prüfungen
... Jede Leistung in den sieben Prüfungsbestandteilen nach § 7 Nummer 1 bis 3, § 12 Nummer 1 und 2 sowie § 16 Nummer 1 und 2 ist gesondert mit einer Note als Dezimalzahl nach Anlage 1 zu ...
§ 20 FABaumPflPrV Befreiung von Prüfungsbestandteilen
... einzelnen Prüfungsbestandteilen nach 1. § 7 Nummer 1, 2 oder 3, 2. § 12 Nummer 1 oder 2 sowie 3. § 16 Nummer 1 oder 2 ist § 56 Absatz 2 des ... einzelner Prüfungsbestandteile nach 1. § 7 Nummer 1, 2 oder 3, 2. § 12 Nummer 1 oder 2 sowie 3. § 16 Nummer 1 oder 2 bleiben diese Prüfungsbestandteile ...
§ 21 FABaumPflPrV Bestehen der Prüfung
... 1. eine der Leistungen in den einzelnen Prüfungsbestandteilen nach den §§ 7, 12 und 16 mit „ungenügend" nach Anlage 1 bewertet worden ist oder 2. mehr ...
§ 22 FABaumPflPrV Zeugnisse
... nach § 4, 2. jeden Prüfungsbestandteil nach den §§ 7, 12 und 16 sowie 3. die Gesamtleistung. Jede Befreiung nach § 20 ...
§ 24 FABaumPflPrV Wiederholung der Prüfung
... nach § 4 und einzelnen Prüfungsbestandteilen nach den §§ 7, 12 und 16 zu befreien, wenn 1. die entsprechenden Leistungen in einer vorangegangenen ...
Anlage 2 FABaumPflPrV (zu § 22) Zeugnisinhalte
... 2. Benennung und Bewertung der einzelnen Prüfungsbestandteile nach den §§ 7, 12 und 16 mit Noten als Dezimalzahl und in Worten, 3. Bewertung für die ...